Fürsorgerische Zwangsmassnahmen vor 1981

 

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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen sind ein trauriges Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte. Menschen wurden ihrem Umfeld entrissen, fremdplatziert, in Heime gesteckt oder als günstige Arbeitskräfte ausgebeutet. Die Massnahmen wurden oft gegen den Willen der Betroffenen und ohne Möglichkeit, sich zu wehren, angeordnet. Viele der Betroffenen erlebten Gewalt und Missbrauch.

Aktensuche

Betroffene haben das Recht auf Einsicht in die Akten, welche die Behörden über sie angelegt haben. Wir helfen auch bei der zeitintensiven Suche nach den Akten in anderen Archiven. Leider kann es sein, dass die Suche erfolglos bleibt, weil die Akten nie in ein Archivgelangt sind.

Akteneinsicht

Die Akten können im Staatsarchiv eingesehen werden. Auf Wunsch schicken wir Ihnen Kopien der Dokumente nach Hause. Es ist allerdings nicht möglich, die originalen Akten herauszugeben.

Solidaritätsbeitrag

Mit dem Bundesgesetz über die Aufarbeitung wurde ein Solidaritätsfonds eingerichtet. Betroffene können beim Bundesamt für Justiz einen Solidaritätsbeitrag beantragen. Grundlage sind die archivierten Akten. Auf Wunsch helfen wir Ihnen, das Gesuch einzureichen.

Wissenschaftliche Aufarbeitung

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen werden wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse sollen helfen zu verstehen, weshalb und wie die Zwangsmassnahmen angeordnet worden sind.

Neben nationalen Forschungsprojekten arbeitete der Kanton Nidwalden zusammen mit den Gemeinden und den Landeskirchen die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton. Diese Forschung soll dazu beitragen, dass sich solches Unrecht nicht wiederholt. Die Forschungspublikation ist im Verlag des Historischen Vereins Nidwalden erschienen.

Zugehörige Objekte