Umweltschutz in den Gemeinden
Aufgaben der Gemeinden
Im Verantwortungsbereich der Gemeinden liegt eine beachtliche Anzahl von Umweltaufgaben. Neben Kontroll- und Bewilligungsaufgaben (z.B. Lärm, Luft, Gewässerschutz), müssen die Gemeinden bereits bei der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung verschiedenste Bestimmungen berücksichtigen. Ausserdem ist die Gemeinde für ihre Bewohnerinnen und Bewohner immer erster Ansprechpartner bei Umweltanliegen. Gegenüber ihren Bürgern nehmen die Gemeinden eine Vorbildfunktion in Umweltfragen ein, sei es beim Betrieb und Unterhalt von Bauten oder bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen.
Dienstleistungen des Kantons für die Gemeinden
Die kantonalen Fachstellen geben Auskunft bei Fragen zu ihrem Fachbereich. Sie bieten zudem auf ihren Internetseiten umfassende Informationen für die Gemeinden und sonstige Interessierte an.
Publikationen:
• | Ansprechpartner in der Gemeinde |
• | Schema Problembehandlung der Gemeinde |
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name | Download |
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