Integrative Sonderschulung

Es wird unterschieden zwischen
  • Integrativer Förderung IF
  • Integrativer Sonderschulung IS
 
Die integrative Förderung ist ein Angebot der Gemeindeschule für Schülerinnen und Schüler mit Lern-und Verhaltensschwierigkeiten. Dazu gehört auch die Begabungsförderung.
Bei der integrative Sonderschulung wird der Bedarf auf Anraten von Lehr- oder Fachpersonen vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt, vom Amt für Volksschule und Sport verfügt und vom Kantonist finanziert. In der Regel wird nach zwei Jahren die Verfügung überprüft.
Die integrative Sonderschulung ist eine verstärkte Massnahme für Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung.
Die Schulische Heilpädagogin, der Schulische Heilpädagoge unterstützt und begleitet diese Schülerinnen, Schüler im Auftrag der Heilpädagogischen Schule in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson während 6 bis max. 10 Lektionen pro Woche in der Regelschule. Die Unterstützung kann im Klassenverband, in Kleingruppen oder einzeln erfolgen. Die Schülerin, der Schüler muss mindestens die Hälfte der wöchentlichen Unterrichtszeit in der Regelklasse teilnehmen.
In der integrativen  Sonderschulung wird eng mit den Schulleitungen der Regelschule und der Zentrumsleitung sowie mit den  Erziehungsverantwortlichen, den Lehrpersonen und weiteren beteiligten Fachpersonen zusammenarbeitet.  
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