Immobilienbewertung

Im Auftrag des Regierungsrates sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für eine ordnungsgemässe Durchführung und einheitliche Praxis bei der Bewertung von Liegenschaften im Kanton.

Die Grundstücke werden bezogen auf einen Stichtag amtlich geschätzt. Dieser Immobilienwert hat dem Verkehrswert zu entsprechen und dient als Grundlage für den Steuerwert des unbeweglichen Vermögens. Im Weiteren wird der Mietwert der Liegenschaften festgelegt, der wiederum als Grundlage des Einkommens dient.

Zugehörige Objekte