Todesfall zu Hause
Stirbt eine Person zu Hause ist der/die beigezogene Arzt/Ärztin zu benachrichtigen. Diese/r stellt die ärztliche Bescheinigung des Todes aus.
Die Angehörigen melden den Todesfall mit dieser ärztlichen Todesbescheinigung innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt. Die Anmeldung muss persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- das Original der ärztlichen Todesbescheinigung
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (von Ihnen selbst, anmeldende Person)
- Schweizerisches Familienbüchlein oder Familienausweis (falls vorhanden)
Falls die verstorbene Person ausländische Staatsangehörige war, erkundigen Sie sich bitte direkt bei uns, welche Dokumente notwendig sind, dass der Todesfall beurkundet werden kann.
Bestattungswesen
Die Angehörigen melden sich bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung betreffend Grabeinteilung und Graböffnung.
Überführen einer Leiche ins Ausland
Zur Überführung der Leiche oder der Urne ins Ausland müssen mehrere Schritte unternommen werden. Die Bestattungsinstitute sind Ihnen gerne behilflich.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Broschure_Was_tun_bei_einem_Todesfall.pdf (PDF, 856.37 kB) | Download | 0 | Broschure_Was_tun_bei_einem_Todesfall.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |