Bürgerrecht des Kindes
Welchen Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit erwirbt das Kind?
Schweizer Bürgerrecht
Die Eltern sind miteinander verheiratet
Sind die Eltern miteinander verheiratet und sind beide Eltern Schweizer Bürger, so erhält das Kind die Bürgerrechte des Elternteils, dessen Namen es führt.
Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger und der andere Schweizer Bürger, erhält das Kind das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |