Heirat im Ausland
Heirat im Ausland für Schweizer:innen
Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Heirat rechtzeitig folgende Fragen:
Bei den ausländischen Behörden
Erkundigen Sie sich direkt beim ausländischen Standesamt, wo Sie heiraten wollen über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen. Die Heirat erfolgt nämlich nach den dortigen Gesetzen und Vorschriften.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Vertretungen
Beim schweizerischen Zivilstandsamt
Wie möchten Sie nach der Heirat heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeit der Namensführung nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Heirat unterschrieben werden müssen. Allenfalls wird auch eine Überbeglaubigung verlangt.
Bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Kosulat)
Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizerischen Vertretungen darüber, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichem Weg in die Schweiz gemeldet wird.
Nach der Heirat
Nach der Heirat melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort der zuständigen Schweizerischen Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.
Allgemeine Informationen für binationale Paare und interkulturelle Familien finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt_fur_die_Eheschliessung_im_Ausland.pdf (PDF, 132.04 kB) | Download | 0 | Merkblatt_fur_die_Eheschliessung_im_Ausland.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt und Bürgerrecht | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |