Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht beurteilt als Beschwerdeinstanz Streitigkeiten um Raumplanungsrecht, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Gesundheitswesen, öffentliches Beschaffungswesen, Sozialversicherungsrecht und Administrativmassnahmenrecht im Strassenverkehr. Das Verwaltungsgerichtspräsidium ist zudem zuständig für die richterliche Überprüfung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.

Hinweis: Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben an die Kontakt-E-Mailadresse und per Fax ist nicht zulässig.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Gerichte und Justizbehörden (Gerichtsgesetz; GerG; NG 261.1 )
  • Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege
    (Verwaltungsrechtspflegegesetz; NG 265.1)
  • Gesetz über die Kosten im Verfahren vor den Gerichten und Justizbehörden
    (Prozesskostengesetz; PKoG; NG 261.2 )

Öffnungszeiten

MO-FR 08.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Vor allgemeinen Feiertagen bis 16.30 Uhr.

Die Gerichte bleiben vom 24. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 geschlossen.
Ab 6. Januar 2025 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.