Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK)
Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit, ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig.
Die Vollzugsstelle der Tripartiten Arbeitsmarktkommission (TAK) mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Nidwalden, Obwalden und Schwyz wahr.
Haben Sie einen Verdacht auf Schwarzarbeit? Auf unserer Website zur Schwarzarbeit finden Sie weitere Informationen. Einen Verdacht können Sie auch mithilfe eines Formulars melden (→ Formular herunterladen). Die Angaben werden vertraulich behandelt. Jahresberichte der Tripartiten Arbeitsmarktkommission (TAK): |
Kontakt
Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK)Klausenstrasse 2
6460 Altdorf
Tel. 041 875 25 55
Michael.Jacober@ur.ch
Personen
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