Handelsregisteramt

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Handelsregistergeschäfte im Dezember 2024

Die jeweils grosse Anzahl von Handelsregisteranmeldungen im Monat Dezember kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen. Eintragungsgeschäfte, welche noch im Dezember 2024 im Handelsregister des Kantons Nidwalden eingetragen werden sollen, müssen bis spätestens am 13. Dezember 2024 - in eintragungsfähiger Form - beim Handelsregisteramt eingereicht werden. Später eingegangene oder zu beanstandende Geschäfte werden wir im Rahmen unserer Kapazitäten schnellstmöglich bearbeiten.

Eintragungsgeschäfte, welche bis zum 5. Dezember 2024 durch uns vorgeprüft worden sind, werden wir bis zum 20. Dezember 2024 eintragen.

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Sie haben gute Ideen und wollen ein Unternehmen gründen? Sie haben bereits ein Unternehmen gegründet und wollen Änderungen vornehmen? Ihre Ansprechpartner hierfür sind die Mitarbeitenden des kantonalen Handelsregisteramtes.

Das kantonale Handelsregisteramt ist ein wichtiges Kompetenzzentrum für Fragen im Zusammenhang mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier werden die rechtlich relevanten Tatsachen von Unternehmen und anderen Rechtseinheiten amtlich erfasst und offengelegt. Die Tätigkeit des Handelsregisteramtes dient hauptsächlich der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Nicht nur dort, sondern auch im allgemeinen Rechtsverkehr geben die öffentlichen Registerdaten verlässlich Auskunft über die zentralen Eckpunkte der eingetragenen Gesellschaften, Einzelunternehmen, Vereinen und Stiftungen. Die Inhalte des Registers werden überdies vom Gesetzgeber als bekannt vorausgesetzt und geniessen erhöhte Glaubwürdigkeit.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)

Das Handelsregisteramt ist vom 24. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.

Nach Möglichkeit bitte Anfragen in erster Linie per E-Mail, Telefon oder Post einreichen. Für Unterschriftsbeglaubigungen bitte telefonisch voranmelden.