Staatsanwaltschaft

Die von der Oberstaatsanwältin oder dem Oberstaatsanwalt geleitete Staatsanwaltschaft ist für die gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs im Kanton Nidwalden verantwortlich. Sie leitet das Vorverfahren, führt Strafuntersuchungen gegen Erwachsene sowie Jugendliche durch und schliesst diese mit Strafbefehl, Überweisung an das Gericht oder Einstellung ab. Allfällige Anklagen vertritt sie vor den Gerichten. Ausserdem erfüllt sie weitere, ihr vom Gesetz zugewiesene Aufgaben (z.B. als kantonale Koordinationsstelle für das automatisierte Strafregister). Gestützt auf eine interkantonale Vereinbarung NG 263.2) führt die im Bereich der schwereren Wirtschaftskriminalität tätige Abteilung II (Wirtschaftsdelikte) zusätzlich ihr zugewiesene Verfahren der Kantone Obwalden und Uri durch. Die Abteilung III, Jugendanwaltschaft, ist schliesslich auch für den Vollzug von Strafen und Massnahmen bei Jugendlichen verantwortlich.

Als Teil der Gerichtsorganisation steht die Staatsanwaltschaft in fachlicher und administrativer Hinsicht unter der Aufsicht des Obergerichts (Verwaltungskommission).

Weitergehende Informationen zur Detailorganisation etc. können Sie dem Reglement über die Staatsanwaltschaft (RüSTA) entnehmen.

Organigramm_Staatsanwaltschaft


Elektronischer Rechtsverkehr:

Eingaben an die Staatsanwaltschaft können Sie nicht nur durch unterzeichnete und per Post versandte oder persönlich übergebene Schriftstücke in Papierform, sondern auch in elektronischer Form einreichen (Art. 110 StPO, SR 312.0; siehe auch VeÜ-ZSSV, SR 272.1, und Weisung Nr. 2/2011 der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Nidwalden vom 31. Januar 2011). Dafür müssen Sie sowohl die Eingabe selbst als auch sämtliche Beilagen mit einer anerkannten elektronischen Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) versehen und im PDF-Format (Portable Document Format) zustellen. Die Übermittlung hat sodann über die anerkannte Zustellplattform www.privasphere.com mit der Adresse everkehr-staatsanwaltschaft@nw.ch oder über das spezifische Kontaktformular der Staatsanwaltschaft https://www.privasphere.com/nw-everkehr-staatsanwaltschaft zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Eingaben

  • per Telefax,
  • mit gewöhnlicher E-Mail,
  • elektronisch mit Dokumenten in einem anderen Format als PDF

ungültig sind. Die Kommunikation mit gewöhnlichen E-Mails ist zudem weder sicher noch vertraulich.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)