Abteilung Notariat
Das Amtsnotariat errichtet öffentliche Urkunden über Willenserklärungen, über Tatbestände und Vorgänge sowie über rechtliche Verhältnisse.
Neben den Grundstückgeschäften (wie Kauf- und Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge) werden auch Beurkundungen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht, Ehe- und Erbverträge, letztwillige Verfügungen, Bürgschaften und Eidesstattliche Erklärungen vorgenommen. Gerne beraten wir Sie in den obengenannten notariellen Angelegenheiten. Die Notariatsgebühren richten sich dabei nach der Beurkundungsgebührenverordnung (BeurkGebV).
Die Urkundsperson nimmt zudem nach vorgängiger Terminvereinbarung die Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Abschriften vor.
Kontakt
Grundbuchamt und NotariatAbteilung Notariat
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