Amt für Wald und Naturgefahren

Der Nidwaldner Wald liefert den Rohstoff Holz, schützt vor Naturgefahren, dient der Bevölkerung als Erholungsraum und bietet Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Diese Waldfunktionen nachhaltig sicherzustellen und zu fördern ist eine der Hauptaufgabe des Amt für Wald und Naturgefahren (AWN). Das Amt beschäftigt sich weiter mit der Erkennung und der Minderung von Risiken in Bezug auf Wasserprozesse und Erdbeben

Der Schutz vor Lawinen, Steinschlag und Hangrutschungen ist für den Kanton Nidwalden unverzichtbar. Das AWN erstellt die Grundlagen für die Gefahrenbeurteilung, setzt Massnahmen zur Eindämmung der Gefahren um, berät Gemeinden und Dritte und betreibt den Frühwarndienst Lawinen.

Damit auf Naturgefahren angemessen reagiert werden kann, muss die Gefährdung erkannt werden. Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass entsprechende Grundlagen erarbeitet und analysiert werden. Zudem muss mit einem permanenten Monitoring sichergestellt werden, dass sowohl aktuell drohende Gefahren wie auch generelle Veränderungen frühzeitig erkannt werden.

Der Wasserbau reagiert mit organisatorischen, planerischen, biologischen und technischen Massnahmen auf erkannte Gefährdungen durch Wasserprozesse (Hochwasser und Murgang bei Wildbächen, Talflüssen und Seen, aber auch durch Grundwasser und Oberflächenabfluss).

Der Schutz vor Naturgefahren erfolgt heute nach den Grundsätzen des integralen Risikomanagements. Mit der geeigneten Kombination von verschiedenen Schutzmassnahmen werden bestehende Risiken auf ein akzeptables Mass reduziert und neue, inakzeptable Risiken verhindert.

Das AWN führt die zudem Fachstelle Wanderwege, ist die Aufsichtsbehörde für kantonal konzessionierte Luftseilbahnen und Skilifte und amtet als kantonale Meldestelle für Luftfahrthindernisse.

Danke für Ihr Interesse!

Kontakt

Amt für Wald und Naturgefahren
Stansstaderstrasse 59
Postfach 1251
6371 Stans

Tel. 041 618 40 50
awn@nw.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)

Die kantonale Verwaltung bleibt über die Feiertage vom 24. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.