Vollzugs- und Bewährungsdienst
Die Abteilung plant und vollzieht gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen und strafrechtliche Massnahmen an Erwachsenen und leistet Bewährungshilfe. Das Ziel ist, die betreuten Personen vor Rückfälligkeit zu bewahren und sozial wieder zu integrieren.
Massgebend für den Vollzug sind die Richtlinien des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz sowie das kantonale Strafvollzugsgesetz.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Kontakt
Vollzugs- und BewährungsdienstKreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans
Tel. 041 618 44 81
justizamt@nw.ch
Öffnungszeiten
Montag-Freitag
08.00-12.00 und 14.00-17.00
vor Feiertagen bis 16.30