Vollzugs- und Bewährungsdienst

Die Abteilung plant und vollzieht gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen und strafrechtliche Massnahmen an Erwachsenen und leistet Bewährungshilfe. Das Ziel ist, die betreuten Personen vor Rückfälligkeit zu bewahren und sozial wieder zu integrieren.

Massgebend für den Vollzug sind die Richtlinien des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz sowie das kantonale Strafvollzugsgesetz.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Kontakt

Vollzugs- und Bewährungsdienst
Kreuzstrasse 2
Postfach 1242
6371 Stans

Tel. 041 618 44 81
justizamt@nw.ch

Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00-12.00 und 14.00-17.00

vor Feiertagen bis 16.30