Swisslos-Sportfonds

Swisslos, die Lotteriegesellschaft der Deutschschweizer Kantone und des Tessins, stellt dem Bund und den Kantonen jedes Jahr ihren erwirtschafteten Reingewinn vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Mit diesen Geldern werden Projekte in Kultur, Natur, Soziales, Entwicklungszusammenarbeit sowie im Sport unterstützt. Die Abteilung Sport erhält 30% von den finanziellen Mitteln, die dem Kanton Nidwalden zugesprochen werden.

Sportorganisationen können bei der Abteilung Sport für die Bereiche Vereins- /Verbandstätigkeit, Sportmaterial, Sportanlässe sowie Sportinfrastrukturen Gesuche um finanzielle Unterstützung beantragen.

Richtlinien für Beiträge aus dem Sportfonds
Um die kantonalen Fördermassnahmen im Bereich Sport und die Vergabe von Fördermitteln aus dem Sportfonds effizient, transparent und nachhaltig festzulegen, gelten seit 01. März 2022 die neuen Richtlinien zur Einreichung und Behandlung von Beitragsgesuchen. Die Umsetzung der Sportfondsrichtlinien soll Gemeinden, Sportverbänden und -vereinen auch in Zukunft eine flächendeckende Unterstützung ermöglichen.

Folgende Punkte wurden per 1. März 2022 angepasst:

  • Kriterien für beitragsberechtigte bzw. nicht beitragsberechtigte Gesuche
  • Angaben zum Verfahren, Fristen und Terminen
  • Subventionsansätze und Maximalbeiträge
  • Bedingungen die mit Beitragszusicherungen und -auszahlungen verknüpft sind

Bitte lesen Sie die Richtlinien vor der Gesuchseingabe durch.

Online-Formulare für Sportfonds-Gesuche
Seit dem 01. März 2022 können Sie Gesuche bequem über ein Online-Gesuchs-formular einreichen. Der gesamte Prozess von der Einreichung des Gesuchs und der Unterlagen über die Bearbeitung und Korrespondenz bis hin zum Entscheid kann nun elektronisch abgewickelt werden. Dadurch wird der Kundenservice verbessert und der gesamte Prozess effizienter und nachvollziehbarer. Pro Vorhaben ist nur ein Gesuch nötig und erlaubt. 

Links zu den Online-Formularen:

- Formular Gesuch Vereine (nicht verfügbar; Einreichefrist 2024 abgelaufen)
- Formular Gesuch Regional- und Kantonalverbände (nicht verfügbar; Einreichefrist 2024 abgelaufen)
- Formular Gesuch Leistungssportförderung Elite (nicht verfügbar; Einreichefrist 2024 abgelaufen)
- Formular Gesuch Leistungssportförderung Nachwuchs (nicht verfügbar; Einreichefrist 2024 abgelaufen)

Für Gesuche um Beiträge an Sportanlässe gestaltet sich der Ablauf in der Regel wie folgt:

  • Schritt 1: Die Gesuchstellenden reichen das Gesuch mind. 30 Tage vor dem Anlass mit allen benötigten Unterlagen via Gesuchsformular ein.
  • Schritt 2: Sind alle Angaben im Gesuchsformular vollständig erfasst, erhält der Gesuchstellende eine automatische Eingangsbestätigung und als Beilagen eine Bestätigung eines provisorischen Beitrags sowie ein Formular zur Erfassung der effektiven Sportanlass-Kennzahlen.
  • Schritt 3: Die Gesuchstellenden reichen die effektiven Sportanlass-Kennzahlen nach der Durchführung des Sportanlasses innerhalb von 60 Tagen an die Abteilung Sport ein.
  • Schritt 4: Nach Überprüfung der effektiven Sportanlass-Kennzahlen legt der Regierungsrat bzw. der Bildungsdirektor den definitiven Beitrag fest. Die Gesuchstellenden erhalten eine schriftliche Bestätigung des definitiven Beitrags oder eine Ablehnung und der Beitrag wird ausbezahlt.

Für Gesuche um Beiträge an Sportgeräte, Sportmaterial, Sportanlagen und Projekte zur Sport- und Bewegungsförderung gestaltet sich der Ablauf in der Regel wie folgt:

  • Schritt 1: Die Gesuchstellenden reichen das Gesuch mit allen benötigten Unterlagen via Gesuchsformular mind. 30 Tage vor deren Anschaffung/Baubeginn/Durchführung ein.
  • Schritt 2: Sind alle Angaben im Gesuchsformular vollständig erfasst, erhält der Gesuchstellende eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Schritt 3: Nach Überprüfung der Gesuchseingabe erhalten die Gesuchstellenden vom Regierungsrat bzw. Bildungsdirektor eine schriftliche Ablehnung oder Zusicherung eines provisorischen Beitrags.
  • Schritt 4: Nach Einreichung der Rechnungs- und Zahlungsbelege aufgrund der detaillierten Abrechnung legt der Regierungsrat bzw. der Bildungsdirektor den definitiven Beitrag fest. Die Gesuchstellenden erhalten eine schriftliche Bestätigung des definitiven Beitrags und der Beitrag wird ausbezahlt.

Für Gesuche um Beiträge an die jährliche Vereinsarbeit gestaltet sich der Ablauf in der Regel wie folgt:

  • Schritt 1: Die Gesuchstellenden reichen das Gesuch mit allen benötigten Unterlagen via Gesuchsformular ein. Das Gesuch ist jährlich bis am 30. Juni einzureichen.
  • Schritt 2: Sind alle Angaben im Gesuchsformular vollständig erfasst, erhält der Gesuchstellende eine automatische Eingangsbestätigung sowie als Beilage eine Bestätigung für einen provisorischen Beitrag.
  • Schritt 3: Nach Überprüfung des Gesuchs inkl. aller benötigten Unterlagen legt der Regierungsrat bzw. der Bildungsdirektor den definitiven Beitrag fest. Die Gesuchstellenden erhalten im Verlaufe des 3. Quartals eine schriftliche Bestätigung des definitiven Beitrags oder eine Ablehnung. Anschliessend wird der Beitrag ausbezahlt.

Für Gesuche um Beiträge an jährliche Verbandsarbeit gestaltet sich der Ablauf in der Regel wie folgt:

  • Schritt 1: Die Gesuchstellenden reichen das Gesuch via Gesuchsformular ein. Das Gesuch ist jährlich bis am 31. Mai einzureichen.
  • Schritt 2: Sind alle Angaben im Gesuchsformular vollständig erfasst, erhält der Gesuchstellende eine automatische Eingangsbestätigung.
  • Schritt 3: Nach Überprüfung des Gesuchs legt der Regierungsrat bzw. der Bildungsdirektor den definitiven Beitrag fest. Die Gesuchstellenden erhalten im Verlaufe des 3. Quartals eine schriftliche Bestätigung des definitiven Beitrags oder eine Ablehnung. Anschliessend wird der Beitrag ausbezahlt.

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