Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Finanzierung der stationären Leistungen für das Jahr 2012
- Nummer
- NWGSD.56
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 20. April 2011
- Beschreibung
- Die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung traten auf den 1. Januar 2009 in Kraft. Ab 2012 werden die stationären Leistungen aller Akutspitäler in der Regel mit leistungsbezogenen Fallpauschalen nach diagnosebezogenen Fallgruppen (SwissDRG) entschädigt. Der Kanton muss von den zwischen den Krankenversicherern und den Spitälern oder Geburtshäusern vereinbarten Fallpauschalen künftig mindestens 55 Prozent übernehmen; in der Übergangsregelung können die Kantone einen Vergütungsanteil zwischen 45 und 55 Prozent festlegen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den kantonalen Anteil an die Finanzierung der stationären Leistungen für Nidwaldnerinnen und Nidwaldner für das Jahr 2012 auf 45 Prozent festzulegen.
Zugehörige Objekte
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Stationäre Leistungen_Antrag Regierungsrat. (PDF, 1.6 MB) | Download | 0 | Stationäre Leistungen_Antrag Regierungsrat. | |
lrb Anteil stationäre Leistungen (PDF, 10.15 kB) | Download | 1 | lrb Anteil stationäre Leistungen | |
Bericht FGS_Anteil stationäre Leistungen (PDF, 311.09 kB) | Download | 2 | Bericht FGS_Anteil stationäre Leistungen |
Datum | Sitzung |
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