Abschied von Schulgemeinden ruft nach Teilrevision der Verfassung

16. April 2025

Nach Aufhebung der letzten Schulgemeinden in Nidwalden drängt sich eine Änderung der Kantonsverfassung auf. Der Regierungsrat hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Abstimmung soll 2026 stattfinden.

Seit 1. Januar 2025 gehören die letzten beiden Schulgemeinden in Oberdorf und Stansstad der Vergangenheit an, nachdem die Stimmberechtigten sich für deren Aufhebung und den Übergang zur sogenannten Einheitsgemeinde entschieden haben. Im ganzen Kanton Nidwalden sind inzwischen die Politischen Gemeinden für deren Aufgaben im Bildungsbereich zuständig.

Aus diesem Grund drängt sich eine Anpassung der Kantonsverfassung auf. Dabei soll die Möglichkeit der Wiedereinführung von Schulgemeinden aufgehoben werden, was auch einem zentralen Anliegen der Gemeinden entspricht. «Diese Rückfalloption ist aus bildungspolitischer Optik nicht länger notwendig», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest. Indem Schulgemeinden aus der Verfassung entfernt werden, wird die Verständlichkeit der Gesetzgebung verbessert. Heute bildet zum Beispiel das kantonale Bildungsgesetz noch beide Situationen – Organisation mit und ohne Schulgemeinde – ab, wobei das sprachliche Schwergewicht historisch gewachsen auf der Perspektive von Schulgemeinden liegt. «Die Teilrevision führt zu einer Vereinfachung und beugt Doppelspurigkeiten und Widersprüchlichkeiten in der Gesetzgebung vor», ergänzt Res Schmid.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Kantonsverfassung betreffend die Schulgemeinden in die externe Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis Ende Juli 2025. In der Folge wird die Vorlage bereinigt, im Landrat beraten und voraussichtlich im 3. Quartal 2026 den Nidwaldner Stimmberechtigten unterbreitet.

Zu den ausführlichen Unterlagen der Vernehmlassung

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Medienmitteilung Teilrevision Kantonsverfassung (PDF, 148.57 kB) Download 0 Medienmitteilung Teilrevision Kantonsverfassung