Luftwaffe soll auf Flugplatz kurzzeitige Übungen durchführen können
Aufgrund geänderter geopolitischer Rahmenbedingungen misst die Armee der Dezentralisierung ihrer Einsatzmittel wieder ein grösseres Gewicht bei. Künftig sollen daher mittlerweile zivil genutzte Militärflugplätze wie der Flugplatz Buochs für kurzzeitige Übungen der Luftwaffe zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen, zumal sich die Dauer solcher Übungen und die Auswirkungen auf die Region stark in Grenzen halten.
Der sogenannte Sachplan Militär gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee sowie die Grundsätze deren Nutzung für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Der Bund sieht nun Anpassungen des Sachplans vor und hat auch die Regierung des Kantons Nidwalden dazu eingeladen, bis Ende April dazu Stellung zu nehmen. Konkret geht es darum, dass in Zukunft mehrere frühere und heute zivil genutzte Militärflugplätze, darunter Buochs, ab 2026 für militärische Übungen der Luftwaffe zur Verfügung stehen sollen. Heute sieht dies der Sachplan Militär lediglich für den Flugplatz Bern-Belp explizit vor. Die angespannte geopolitische Lage hat den Bund zu diesem Schritt veranlasst. Die Armee misst der Dezentralisierung ihrer Mittel wieder ein grösseres Gewicht bei.
Dem Nidwaldner Regierungsrat ist die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Schweiz wichtig. Militärische Übungen müssen auch in zivilen Räumen stattfinden, um die Einsatzbereitschaft unter realistischen Bedingungen testen zu können. «Angesichts der gegenwärtigen sicherheitspolitischen Lage in Europa ist es nachvollziehbar, dass die Armee ihre Strategie den geänderten Gegebenheiten anpasst», sagt Regierungsrätin Therese Rotzer-Mathyer, deren Baudirektion federführend ist bei den rechtlichen Grundlagen für den Flugplatz in Buochs.
Deshalb steht der Nidwaldner Regierungsrat dem Begehren des Bundes positiv gegenüber, zumal sich die Auswirkungen auf die Region stark in Grenzen halten. So sollen die Übungen der Luftwaffe nur einmal jährlich oder alle zwei Jahre stattfinden, wovon sich der Flugbetrieb und der damit verbundene Fluglärm auf 1 bis 2 Tage beschränken. Dabei werden nicht zwingend jedes Mal Kampfjets eingesetzt. Auch die Flugplatzbetreiberin, die Airport Buochs AG, befürwortet die gelegentliche Mitbenutzung des Flugplatzes durch die Armee. Sie erachtet die betrieblichen Einschränkungen als unwesentlich und somit tragbar.
Wichtig erscheint dem Regierungsrat, dass Übungen mit Kampfjets nicht dazu führen, dass die Lärmbelastungsgrenzwerte betreffender Flugplätze wie jenem in Buochs überschritten werden, insbesondere in den Nachtstunden. Sollte dies der Fall sein, muss der Fluglärm neu beurteilt werden. Im Weiteren fordert der Regierungsrat in seiner Stellungnahme, dass die Armee die Nutzung des Flugplatzes Buochs mit der Flugplatzbetreiberin sowie den kantonalen und kommunalen Behörden koordiniert und eine enge Absprache zwischen allen Beteiligten erfolgt.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung konnte sich bis zum 4. April auch die Bevölkerung zu den geplanten Anpassungen des Sachplans Militär äussern. Die Eingaben erfolgten direkt beim Bund. Die Frist für Stellungnahmen von Behörden dauert noch bis Ende April. Anschliessend wird der Bund die Eingaben auswerten. Die nötigen Schritte zu Änderungen in den kantonalen Planungsinstrumenten in Bezug auf den Flugplatz Buochs werden zu gegebenem Zeitpunkt veranlasst.
→ Zur ausführlichen Stellungnahme des Regierungsrates gegenüber dem Bund
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Medienmitteilung Vernehmlassung Sachplan Militär (PDF, 152.83 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Vernehmlassung Sachplan Militär |