Staatsrechnung schliesst deutlich über den Erwartungen ab
Die Staatsrechnung 2024 des Kantons Nidwalden weist ein Plus von 6.5 Millionen Franken auf. Das operative Ergebnis beträgt 36.5 Mio. Franken. Die markante Verbesserung gegenüber dem Budget ist vor allem auf höhere Steuererträge und einen ausserordentlichen Fall zurückzuführen.
Die Verbesserung des operativen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr beträgt 36.7 Mio. Franken. Die Steuereinnahmen erhöhten sich im Vergleich zu 2023 bei den natürlichen Personen um 12.0 Mio. (+7.3%) und bei den juristischen Personen um 7.6 Mio. (+43.1%) Franken. Das Wachstum erfolgte bei gleichbleibenden Steuertarifen. Der Anteil an den Grundstückgewinnsteuern verzeichnete eine Zunahme von 5.1 Mio. Franken und bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer resultierte aufgrund eines ausserordentlichen Falls ein um 17.3 Mio. Franken höherer Nettobetrag. Insgesamt führten die erwähnten Positionen zu einer Verbesserung um 42.0 Mio. Franken. «Die Entwicklung der Steuererträge in dieser Höhe hat uns überrascht, da wir bereits im Vorjahr ein erfreuliches Wachstum verbuchen konnten», sagt Finanzdirektorin Michèle Blöchliger.
Die Einkommens-, Vermögens- und Quellensteuern lagen insgesamt um knapp 20 Mio. Franken über dem Budget, welches gesamthaft von einem operativen Minus von 27.1 Mio. Franken für das Jahr 2024 ausgegangen war. Bei den juristischen Personen toppten die Einnahmen das Budget um 6.7 Mio. Franken. Um total 25.1. Mio. Franken besser als prognostiziert schnitten die Erträge aus den Grundstückgewinn- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern ab. Dies in erster Linie wegen des eingangs erwähnten Sonderfalls von rund 18 Mio. Franken. Der Personalaufwand blieb 1.0 Mio. Franken unter dem Budget und beim Sachaufwand ohne Wertberichtigungen gab es praktisch eine Punktlandung. Beim Transferaufwand, zu dem Beiträge an Dritte oder Ertragsanteile an Gemeinden gehören, lagen insbesondere die Beiträge an die Prämienverbilligung (+2.0 Mio.) und die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen (+1.7 Mio.) über dem Budget. Die hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine von Mitte Juni auf dem Bürgenstock belastete die Staatsrechnung mit insgesamt 2.2 Mio. Franken. Der Bund hat wie vereinbart 80 Prozent der entstandenen Sicherheitskosten getragen.
Der betriebliche Gesamtaufwand von 470.9 Mio. Franken lag 33.6 Mio. Franken höher als prognostiziert (+7.7%). Aufgrund der Bruttoverbuchung fallen insbesondere höhere Wertberichtigungen bei Steuererträgen, Weiterleitung von Grundstückgewinnsteuern an die Gemeinden und Ausgaben für die Friedenskonferenz ins Gewicht. Der betriebliche Ertrag nahm gegenüber dem Budget um total 92.0 Mio. Franken (+23.4%) zu. Dank des sehr guten Ergebnisses können Einlagen in der Höhe von 30 Mio. Franken in die finanzpolitischen Reserven getätigt werden.
Erfolgsrechnung |
Rechnung 2024 |
Budget 2024 |
Rechnung 2023 |
Betrieblicher Aufwand |
470.9 |
437.3 |
421.1 |
Betrieblicher Ertrag |
484.8 |
392.9 |
402.8 |
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit |
13.9 |
-44.4 |
-18.3 |
Ergebnis aus Finanzierung |
22.6 |
17.3 |
18.1 |
Operatives Ergebnis |
36.5 |
-27.1 |
-0.2 |
Ausserordentliches Ergebnis |
-30.0 |
21.1 |
0.0 |
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung |
6.5 |
-6.0 |
-0.2 |
|
|
|
|
Investitionsrechnung |
Rechnung 2024 |
Budget 2024 |
Rechnung 2023 |
Investitionsausgaben |
29.4 |
41.0 |
26.1 |
Investitionseinnahmen |
9.7 |
11.4 |
9.8 |
Nettoinvestitionen |
19.6 |
29.6 |
16.2 |
Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von 19.6 Mio. Franken aus, vorgesehen waren 29.6 Mio. Franken. Dies bedeutet eine Ausschöpfung von zwei Dritteln. Aufgrund von Verzögerungen wurde bei Hochbauprojekten 2.0 Mio. und bei Strassenbauvorhaben 5.0 Mio. Franken weniger investiert.
Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 267.6 Prozent (Vorjahr: 111.8 Prozent). Das Nettovermögen II (Verwaltungsvermögen exklusive Darlehen und abzüglich Eigenkapital) wuchs gegenüber dem Vorjahr um 36.3 Mio. auf 184.9 Mio. Franken. Das Eigenkapital beträgt neu 375.3 Mio. Franken (+36.2 Mio.).
Die operativen Ergebnisse zeigen jüngst ein erfreuliches Bild. Zu beachten ist jedoch, dass die Jahre 2021 und 2022 von Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in der Höhe von je 20.1 Mio. Franken geprägt waren. Dennoch stellt Michèle Blöchliger erfreut fest: «Die Entwicklung geht in die richtige Richtung und hilft uns, die Mindererträge der Steuergesetzrevision 2026, bei der vor allem Familien und der Mittelstand entlastet werden sollen, aufzufangen. Längerfristig bleiben wir dadurch ein attraktiver Lebens- und Steuerstandort». Die Beratung im Landrat zur Steuergesetzrevision 2026 ist für das 2. Quartal 2025 vorgesehen.
in Mio. CHF |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Operatives Ergebnis |
-8.6 |
-13.7 |
-3.2 |
-9.7 |
1.2 |
27.4 |
29.2 |
-0.2 |
36.5 |
Davon SNB-Gelder |
3.4 |
5.9 |
6.8 |
6.7 |
13.5 |
20.1 |
20.1 |
0.0 |
0.0 |
Die nächsten Jahre bleiben herausfordernd
Trotz dieser Entwicklung warten auf den Kanton Nidwalden auch in Zukunft einige Herausforderungen. Zum einen ist aufgrund des Entlastungspakets des Bundes mit einer höheren Belastung der Kantonsfinanzen zu rechnen und zum anderen werden die Beiträge an die Prämienverbilligung als Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom Juni 2024 markant zunehmen.
Das gute Ergebnis ändert nichts daran, dass Regierungsrat und Verwaltung die 2024 gestartete Aufgabenüberprüfung weiterführen. Diese befindet sich in der Endphase und grenzt sich klar von einem klassischen Sparprogramm mit kurzfristigen Entlastungszielen ab. Vielmehr wird zusammen mit externer Unterstützung durchleuchtet, wo sich Optimierungs- und Synergiepotenzial bei der Fülle an zu erledigenden staatlichen Aufgaben befindet und wie dieses in Zukunft effizienter ausgeschöpft werden kann. Dies ganz im Sinne des kantonalen Leitbildes 2035, wonach die finanziellen Ressourcen haushälterisch und zielgerichtet eingesetzt werden sollen. Der Bericht zur Aufgabenüberprüfung soll in diesem Vorsommer vom Regierungsrat verabschiedet werden. «Im Anschluss daran werden wir die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes wieder aufnehmen und die nächsten Schritte festlegen», betont Michèle Blöchliger. Das Ziel war ursprünglich, den Finanzhaushalt des Kantons dadurch mehr zu entlasten. Ausserdem zeigen sich immer mehr Unterschiede zwischen der finanzstärksten Gemeinde und den restlichen Gemeinden, von denen die meisten vom Finanzausgleich profitieren. «Diese immer weiter auseinandergehende Schere ist in den weiteren Überlegungen zur künftigen Ausrichtung der Gesetzgebung zu berücksichtigen», gibt Michèle Blöchliger zu bedenken.
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