Zentralschweizer Kantone stärken den regionalen Filmstandort
Der 20. Januar 2025 markiert einen wichtigen Meilenstein in der Weiterentwicklung des Filmstandorts Zentralschweiz: Alle sechs Zentralschweizer Kantone haben einheitliche Filmförderungsrichtlinien verabschiedet. Ab sofort stehen bis zu 1,6 Millionen Franken pro Jahr für die Filmförderung zur Verfügung.
Die enge Zusammenarbeit der Zentralschweizer Kantone im Bereich Film ist nicht neu. Bisher wurden die Gesuche zur Filmförderung von einer gemeinsamen Filmfachgruppe (IFFG) beurteilt, die Empfehlungen an die Kantone abgab. Nun wird die Zusammenarbeit einen Schritt weitergeführt: Die Filmförderungsrichtlinien der Kantone wurden vollständig harmonisiert. Ab sofort werden Filmprojekte aus der Region in allen sechs Zentralschweizer Kantonen nach einheitlichen Kriterien bewertet – ein Modell, das in dieser Form schweizweit einzigartig ist.
Ausbau der Förderung
Mit der Vereinheitlichung der Filmförderung geht auch ein Ausbau der Fördermöglichkeiten einher. Statt wie bisher drei gibt es ab dem 20. Januar 2025 fünf Förderstufen. Neu kann bereits die Entwicklung eines Treatments (Vorlage für ein Drehbuch) gefördert werden. Zudem stehen nun auch Gelder für die Auswertung der Filme zur Verfügung, was die Sichtbarkeit des Zentralschweizer Films erhöhen soll. Mit diesen Anpassungen zieht die Zentralschweiz mit anderen Schweizer Regionen gleich.
Wertschöpfung bleibt in der Region
Die Zentralschweizer Kantone stellen ab 2025 mehr Gelder für die Filmförderung zur Verfügung. Insgesamt können pro Jahr bis zu 1,6 Millionen Franken in den Film investiert werden, was eine deutliche Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Mit den neuen Zentralschweizer Richtlinien wird zudem sichergestellt, dass die öffentlichen Fördergelder zu Investitionen in der Region führen: Ausgaben in der Zentralschweiz müssen mindestens in der Höhe der zugesagten Fördermittel aus der Region liegen. Mit diesem sogenannten «Regionaleffekt» wird gewährleistet, dass die Fördergelder aus den Zentralschweizer Kantonen auch dem regionalen Filmstandort zugutekommen.
Neuer Name
Mit den neuen Filmförderungsrichtlinien wurden auch organisatorische Verbesserungen für die Filmschaffenden und die Kantone umgesetzt. Ab dem 20. Januar 2025 treten die Zentralschweizer Kantone in der Filmförderung einheitlich unter dem Namen «Zentralschweizer Filmförderung» auf. Filmschaffende erhalten künftig eine einzige Anlaufstelle für Fragen zur Filmförderung und zur Gesuchseinreichung an die sechs Kantone. Diese neue Geschäftsstelle wird von Manuela Forster geleitet. In den kommenden Monaten werden die Kantone die organisatorische Weiterentwicklung vorantreiben.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Medienmitteilung Filmförderung Zentralschweiz (PDF, 393.5 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Filmförderung Zentralschweiz |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Kultur | 041 618 73 40 | kultur@nw.ch |