Die Teilrevision des Stipendiengesetzes stösst auf Zustimmung
Die geplanten Änderungen an der Stipendiengesetzgebung sind in der externen Vernehmlassung überwiegend gutgeheissen worden. Einzig die geplante Senkung eines Pauschalabzuges für Kinder gab Anlass zu Kritik. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, auf die entsprechende Reduktion zu verzichten, und die bereinigte Vorlage an den Landrat verabschiedet.
Stipendien oder rückzahlbare Darlehen erlauben es wirtschaftlich schlechter gestellten Personen, trotz ihrer finanziellen Ausgangslage eine (höhere) Ausbildung zu absolvieren. Dadurch wird die Chancengerechtigkeit gefördert. Nachdem im Kanton Nidwalden die Stipendiengesetzgebung im Jahr 2019 totalrevidiert wurde, hat nach hinreichenden Erfahrungen nun eine Evaluation stattgefunden. Diese zeigt, dass sich die neuen Grundlagen prinzipiell bewährt haben. Dennoch drängen sich Justierungen auf, so etwa bei der Eingabefrist von Gesuchen, der Altersgrenze Gesuchstellender oder bei der Berechnung der Stipendienhöhe. Ausserdem soll mit Präzisierungen die Rechtssicherheit erhöht und die aufgelaufene Teuerung bei Ausbildungsbeiträgen berücksichtigt werden.
Der Regierungsrat hat deshalb eine Teilrevision der Stipendiengesetzgebung lanciert. Die Vorlage ist in der externen Vernehmlassung mit wenigen Ausnahmen auf breite Zustimmung gestossen. Ablehnende Rückmeldungen gab es zur vorgeschlagenen Senkung des Pauschalabzuges von 9'000 auf 6'000 Franken, den Gesuchstellende geltend machen können für Lebenshaltungskosten von minderjährigen respektive sich in Ausbildung befindenden Kindern, die in ihrer Obhut sind. «Wir haben diesen Punkt im Regierungsrat nochmals besprochen und sind zum Schluss gelangt, auf die geplante Reduktion zu verzichten», hält Bildungsdirektor Res Schmid dazu fest. Vereinzelt wurde zudem angeregt, die Altersgrenze, um Ausbildungsbeiträge beantragen zu können, weiter als nur auf 50 Jahre anzuheben. Dies, weil künftig mit einer Verlängerung der Berufskarrieren und einem Anstieg des Pensionsalters zu rechnen sei. Aktuell hält der Regierungsrat eine weitergehende Heraufsetzung als von 40 auf 50 Jahre nicht für notwendig. Mit Blick auf alle Punkte der Revision hält Res Schmid fest: «Wir können erfreut feststellen, dass die Unterstützung durch Ausbildungsbeiträge insgesamt verbessert werden kann.»
Die bereinigte Vorlage ist nun an den Landrat verabschiedet worden. Das Inkrafttreten der Teilrevision der Stipendiengesetzgebung ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
→ Zu weiteren Unterlagen, so auch zum Ergebnis der Vernehmlassung
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