Klassenlehrpersonen sollen eine zweite Entlastungslektion erhalten

19. Dezember 2024

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Lehrpersonalverordnung und der Volksschulverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Ziel der Anpassungen ist es, Lehrpersonen zu entlasten und den Unterricht in der Oberstufe verstärkt auf nachfolgende Ausbildungswege auszurichten.

Ein zentraler Punkt der Teilrevision der Lehrpersonenverordnung betrifft zusätzliche Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen. Bislang steht eine Entlastungslektion zur Verfügung, in Zukunft sollen es zwei sein, wie dies bereits in Luzern und Zug der Fall ist und auch in anderen Kantonen zur Diskussion steht. Diese Anpassung soll auf das Schuljahr 2025/2026 auf Stufe der Volksschule (Kindergarten bis 3. Oberstufe) erfolgen. «Mit diesem Schritt soll den gestiegenen Herausforderungen und Aufwänden von Klassenlehrpersonen Rechnung getragen werden», begründet Bildungsdirektor Res Schmid. Auch in den kantonalen Schulen – Gymnasium, Berufsfachschule und Heilpädagogische Schule (HPS) – sind Entlastungslektionen geplant, dies aufs Schuljahr 2026/2027.

Eine weitere Anpassung ist bei der Stundentafel im 9. Schuljahr (3. Oberstufe) vorgesehen, um den Schülerinnen und Schülern mehr Flexibilität bei der Fächerwahl zu bieten. «Dadurch können sie ihre Wahl verstärkt auf ihren weiteren Ausbildungsweg legen, den sie nach der obligatorischen Schulzeit anstreben», so Res Schmid. Aufgehoben werden soll deshalb die Wahlpflicht für «Bildnerisches Gestalten» und «Textiles und Technisches Gestalten». Stattdessen wird «Musik» neu als Wahlfach angeboten. Im Bereich der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), die auf höheren Ausbildungsstufen eine wachsende Rolle einnehmen, wird «Medien und Informatik» zum Pflichtfach erhoben, während bei «Natur und Technik» zusätzliche Lektionen als Wahlfach geschaffen werden. Die Fächer «Lebenskunde» und «Projektunterricht» sollen eine Aufwertung erfahren und gesamthaft neu vier Pflichtlektionen umfassen.

Die Gesamtzahl an Lektionen verändert sich durch Anpassung der Stundentafel nicht. Sie kann somit kostenneutral umgesetzt werden. Hingegen ist bei der Einführung zusätzlicher Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen auf Volksschulstufe von jährlichen Mehrkosten für die Gemeinden von total rund 1.2 Millionen Franken auszugehen. Für die kantonalen Schulen wird ein finanzieller Mehraufwand von rund 212'000 Franken pro Jahr erwartet.

Der Regierungsrat hat den Entwurf zur Teilrevision der beiden Verordnungen in die externe Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. Februar 2025. Anschliessend werden die Eingaben ausgewertet und die Vorlage gegebenenfalls angepasst.

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Medienmitteilung Vernehmlassung Verordnungen (PDF, 152.29 kB) Download 0 Medienmitteilung Vernehmlassung Verordnungen