Pläne für eine modernisierte Pflegefinanzierung werden begrüsst

19. Dezember 2024

Beim Krankenversicherungsgesetz und bei der Pflegefinanzierungsverordnung sind Änderungen notwendig. Einerseits soll der Weg zur Digitalisierung geebnet werden, andererseits sind Anpassungen bei den Pflegetaxen und bei den Kosten für Mittel und Gegenstände von Leistungserbringern notwendig. Die Revision ist in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Der Regierungsrat hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet.

Im Zuge der Gesetzesrevision werden die Abrechnungsprozesse bei der Pflegefinanzierung digitalisiert. Dieser Schritt ist in der Vernehmlassung ausnahmslos befürwortet worden. «Die Digitalisierung führt zu einer schnelleren Vergütung der Leistungen und erleichtert den administrativen Ablauf sowohl für Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbständige Pflegefachpersonen als auch für die Verwaltung», betont Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann. Ebenfalls auf Zustimmung stiess die Absicht, die kantonale Kostenregelung für Mittel und Gegenstände, die im Pflegebereich für Untersuchungen und Behandlungen benötigt werden, aufzuheben. Dies, weil der Bund die nationale Regelung überarbeitet hat und die Mehrheit dieser Kosten neu von den Krankenversicherern übernommen wird.

Der Vorschlag, die Pflegetaxe für ambulante Leistungen von Pflegeheimen von 90 auf 85 Prozent zu senken, wurde vereinzelt bemängelt aufgrund von Bedenken, das Angebot könnte an Attraktivität verlieren. Der Regierungsrat hält die Reduktion jedoch für angemessen, da bei diesen Pflegeleistungen keine Wegkosten für die Leistungserbringer anfallen. Gemäss aktuellen Erkenntnissen machen diese rund 15 Prozent der Gesamtkosten aus, was der beabsichtigten Differenz zum Vollbetrag der Pflegetaxe entspricht. Die Finanzierung der restlichen Kosten bleibt gesichert.

Pflegetaxe für Spitex-Organisationen mit neuem Geschäftsmodell
In der Vernehmlassung thematisiert wurde auch die Pflegetaxe für Spitex-Organisationen, bei denen Pflegende oder pflegende Angehörige, die über eine Spitex angestellt sind, im selben Haushalt leben wie die zu betreuende Person. Dieses Geschäftsmodell verbreitet sich immer mehr. Die Entschädigung soll aufgrund des geringeren Aufwands 70 Prozent der Pflegetaxe betragen. Die Meinungen zur Berechnungsgrundlage für diesen Ansatz gingen in den Stellungnahmen auseinander. Der Regierungsrat betont, dass es sich um einen vorläufigen Ansatz handelt. «Wir sind in diesem Bereich Vorreiter und können uns nicht auf die Erfahrungen anderer Kantone abstützen», hält Peter Truttmann fest und ergänzt: «Wenn es einer Korrektur bedarf, werden wir reagieren. Wir streben eine Lösung an, die für alle Beteiligten akzeptabel, aber auch aus wirtschaftlicher Optik tragfähig ist.»

Der Regierungsrat hat die Vorlage nun an den Landrat verabschiedet. Die Beratung im Kantonsparlament ist für das kommende Jahr vorgesehen. Ziel ist es, dass die Änderungen im Krankenversicherungsgesetz und in der Pflegefinanzierungsverordnung im zweiten Halbjahr 2025 in Kraft treten können.

Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft, so auch das Ergebnis der Vernehmlassung. 

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