Bei Einbürgerungsverfahren wird der Verwaltungsaufwand reduziert

17. Oktober 2024

Mit einer Anpassung im kantonalen Bürgerrechtsgesetz sollen in Zukunft Einbürgerungen effizienter abgewickelt werden – ohne Abstriche bei der Prüfung der dafür notwendigen Voraussetzungen. Dabei ist vorgesehen, die Entscheidungskompetenz sowohl kantonal als auch kommunal der Exekutive zu übertragen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Heute entscheiden auf kantonaler Ebene der Landrat und auf Ebene der Gemeinden die Gemeindeversammlung über Einbürgerungsgesuche – zumindest aus formaler Sicht. Vorgelagert findet bereits ein umfassendes Prüfungsverfahren statt. Dabei wird abgeklärt, ob Bewerberinnen und Bewerber in der Gesellschaft eingegliedert und mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Bräuchen vertraut sind. Dies ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Nur wenn die Behörde zum Schluss kommt, dass das Gesuch aufgrund der vorgenommenen Prüfung zur Annahme empfohlen werden kann, wird dieses überhaupt der Gemeindeversammlung unterbreitet. An der Versammlung selbst gilt das Gesuch als angenommen, wenn nicht ein hinreichend begründeter Antrag auf Ablehnung erfolgt, über den abgestimmt werden muss – was äusserst selten vorkommt. Dadurch erweist sich die Einbürgerung durch die Gemeindeversammlung in den allermeisten Fällen als Formsache.

Eine analoge Ausgangslage ergibt sich auf kantonaler Stufe. Nach der Zusicherung des Gemeindebürgerrechts prüfen der Kanton und die landrätliche Justizkommission das Dossier, bevor dieses dem Landrat vorgelegt wird. Auch hier ist die Erteilung des Kantonsbürgerrechts aufgrund der erfolgten Abklärungen in der Regel Formsache.

Mit einer Teilrevision des kantonalen Bürgerrechts sollen die Zuständigkeiten künftig von der Legislative zur Exekutive wechseln. So ist vorgesehen, dass der Gemeinderat auf kommunaler und die Justiz- und Sicherheitsdirektion auf kantonaler Ebene diese Aufgabe übernehmen. Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung basiert auf zwei Vorstössen aus dem Landrat. Nachdem die Justizkommission selbst eine Motion eingereicht hatte, wonach der Verwaltungsakt der Einbürgerung an die Exekutive zu übertragen ist, doppelte Landrat Florian Grendelmeier, Stans, mit einer weiteren Motion nach, um im Sinne der Einheitlichkeit eine gleiche Regelung für das Verfahren auf Gemeindeebene anzustreben.

Am Prüfverfahren ändert sich nichts
Die Gesetzesänderungen betreffen insbesondere die Einbürgerung von volljährigen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern. «Der Systemwechsel ändert in Zukunft nichts daran, dass die Einbürgerungsgesuche sorgfältig abgeklärt und nur dann genehmigt werden, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Das Prüfverfahren bleibt ohne Qualitätseinbussen gewährleistet», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi und ergänzt. «Die Dauer von der Eingabe des Gesuchs bis zur Einbürgerung kann jedoch verkürzt werden, was effizientere Abläufe und weniger Bürokratie bedeutet.» Auch für Schweizerinnen und Schweizer, die in Nidwalden das kantonale oder kommunale Bürgerrecht erwerben wollen, soll der Prozess vereinfacht werden.

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis Mitte Januar 2025. Anschliessend wird die Vorlage bereinigt und an den Landrat verabschiedet. Ziel ist es, dass die neuen Regelungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten können.


Zu den Vernehmlassungsunterlagen

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Medienmitteilung Vernehmlassung Bürgerrechtsgesetz (PDF, 158.69 kB) Download 0 Medienmitteilung Vernehmlassung Bürgerrechtsgesetz