Kantonales Grundbuch online einsehbar
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch schuf 1912 die rechtliche Grundlage für das eidgenössische Grundbuch. Vorher gab es in den meisten Kantonen kantonale Grundbücher, so auch in Nidwalden ab 1886. Das kantonale Grundbuch Nidwalden wurde für jede Gemeinde geführt und enthält die Liegenschaftsblätter der einzelnen Parzellen.
Das kantonale Grundbuch ist eine wertvolle und ergiebige Quelle für die Nidwaldner Wirtschaftsgeschichte sowie für die Besitzgeschichten der einzelnen Liegenschaften. Weil die Grundbuchblätter zum Teil auch eine Zusammenfassung der auf dem Grundstück liegenden Gülten enthalten, reichen die Informationen teilwiese bis ins 17. Jahrhundert zurück.
Die Nidwaldner Landesgemeinde beschloss 1964 die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs, das seither gemeindeweise in Kraft gesetzt wird. Die Überführung ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Inkraftsetzungdaten in den Gemeinden sind: Stansstad 1970, Hergiswil 1975, Ennetbürgen 1979, Stans 1985, Buochs 1985, Ennetmoos 1987, Beckenried 1994, Emmetten 1999 und Oberdorf 2006. Aktuell läuft die Überführung und Bereinigung in Dallenwil, den Abschluss wird Wolfenschiessen bilden.
Neu können die Grundbuchblättern nach Gemeinden und nach Parzellennummern gesucht und online eingesehen werden. In Einzelfällen sind die Parzellennummern aber noch nicht verzeichnet oder Digitalisate sind aus Gründen des Datenschutzes nicht online einsehbar. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Staatsarchiv.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Staatsarchiv | +41 41 618 51 51 | staatsarchiv@nw.ch |