Bezahlkartensystem im Asylbereich soll geprüft werden

20. September 2024

In einem Postulat wird verlangt, die Einführung und die Auswirkungen eines Bezahlkartensystems im Asylbereich zu prüfen. Der Regierungsrat unterstützt das Begehren und beantragt dem Landrat, das Postulat gutzuheissen.

Mitte März 2024 reichten Landrätin Angela Christen, Stansstad, und Mitunterzeichnende ein Postulat zur Prüfung der Einführung eines Bezahlkartensystems für Asylsuchende und abgewiesene Asylbewerbende ein. Die Unterzeichnenden erläutern, dass das aktuelle Asylsystem anfällig für Missbrauch sei, da finanzielle Zuwendungen in Herkunftsländer fliessen könnten. Dieser Missbrauch verursache Kosten für den Bund sowie die Kantone und widerspricht den Grundprinzipien des Asylrechts.

Ein Bezahlkartensystem wird aktuell in der ganzen Schweiz diskutiert. Auslöser ist die Einführung einer Bezahlkarte in Deutschland. Asylsuchende würden im Kanton Nidwalden eine guthabenbasierte Bezahlkarte erhalten, welche sie regional für Einkäufe, aber nicht für Überweisungen ins Ausland oder an Schlepper nutzen können.

«Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende im Sinne des Postulats ist durchaus machbar. Ein allfälliger Missbrauch, sofern dieser mit den verfügbaren Geldmitteln überhaupt möglich ist, kann wirkungsvoll verhindert werden», hält Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann fest und ergänzt: «Zusammen mit anderen Kantonen sowie einem Bezahlkarten-Anbieter soll die Einführung einer Bezahlkarte geprüft werden.»


Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss