Regierungsrat lehnt Abschaffung des Unternutzungsabzugs ab

1. Juli 2024

Ein Vorstoss verlangt die Abschaffung des steuerlichen Unternutzungsabzugs. Dadurch soll der Wohnungsknappheit im Kanton entgegengewirkt werden. Der Regierungsrat bezweifelt den Effekt stark und lehnt die Motion ab.

Wer einen Teil seines Eigenheims nicht nutzt, etwa weil die inzwischen erwachsenen Kinder ausgezogen sind oder der Ehepartner verstorben ist, kann in der Steuererklärung einen Abzug vom Eigenmietwert beantragen. Die Landräte Matthias Christen, Buochs, und Christof Gerig, Oberdorf, verlangen in einer Motion die Abschaffung des sogenannten Unternutzungsabzugs. Die steuerliche Begünstigung von nicht genutztem Wohnraum setze falsche Anreize und führe dazu, dass die Räume über längere Zeit dem Markt entzogen werden, begründen sie ihren Vorstoss. Statt Anreizen für das Horten von ungenutztem Wohnraum soll es Bestimmungen geben, wonach dieser schnellstmöglich wieder verfügbar gemacht wird.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass der Unternutzungsabzug in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt und nur in wenigen Fällen zur Anwendung gelangt. Der Effekt auf die Steuerbelastung ist gering. «Wir bezweifeln sehr stark, dass die Abschaffung des Unternutzungsabzugs bei Steuerpflichtigen dazu führen würde, dass sie ihr Eigenheim veräussern oder Teile davon vermieten», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Die alleinige Vermietung nicht genutzter Zimmer, wie etwa dem früheren Kinderzimmer, ist vielfach nicht praktikabel.

Bei einer Abschaffung des Unternutzungsabzugs würde zudem eine Differenz zwischen den Regelungen für die Kantonssteuern und die direkte Bundessteuer entstehen. Es kann daher nicht von einer administrativen Erleichterung für die kantonalen Steuerverwaltung ausgegangen werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat daher, die Motion abzulehnen.
 

Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss

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