Aufbau und Unterhalt von Mountainbikewegnetz wird gesetzlich geregelt

27. Juni 2024

Der Regierungsrat gibt das neue Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz in die Vernehmlassung. Das bisherige Fuss- und Wanderweggesetz wurde mit Regelungen zu Mountainbikewegen ergänzt und nimmt die Ziele und Grundsätze des neuen Mountainbike-Konzepts auf. Es dient auch dazu, den gegenseitigen Respekt bei der Mehrfachnutzung von Wegen durch Wandernde und Bikende zu fördern.

Seit Anfang Jahr verfügt der Kanton Nidwalden über ein Mountainbike-Konzept. Dieses umfasst Grundsätze und Strategien für ein attraktives Mountainbikewegnetz, entwickelt mit verschiedenen Interessengruppen. Darauf aufbauend hat der Regierungsrat nun das kantonale Fuss- und Wanderweggesetz um Bestimmungen für Mountainbikewege ergänzt. Deshalb soll es neu den Namen Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz erhalten. «Das Gesetz bildet Basis dafür, dass im Interesse der Bevölkerung und des Tourismus ein Mountainbikewegnetz aufgebaut und betrieben werden kann. Dieses dient der Naherholung und ermöglicht Mountainbiken direkt ab der Haustür», erklärt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen.

Von einem zusammenhängenden und nutzergerechten Mountainbikewegnetz profitieren alle Gemeinden. Die Gesetzesrevision trägt daher zur Umsetzung des Leitbildes 2035 des Kantons bei, indem sie attraktive, sichere und zugängliche Naherholungsräume in Zusammenarbeit mit Gemeinden fördert und zur nachhaltigen Entwicklung eines vielfältigen Tourismus beiträgt. «Zusätzlich wird eine Wertschöpfung etwa für Bergbahnen oder Gastrobetriebe ermöglicht», ergänzt Joe Christen.

Ziel der Vorlage ist es, Bikende so zu lenken, dass das übrige Wegnetz und empfindliche Landschaftsräume entlastet werden. So sind in stark frequentierten oder gefährlichen Bereichen sowie bei übergeordneten Schutzinteressen separate Wege oder Nutzungseinschränkungen vorgesehen. Grundsätzlich wird im Gesetz aber die Koexistenz von Wandernden und Bikenden angestrebt, die auf gegenseitigen Respekt aufbaut. Dies wird in Uri bereits praktiziert und ist beispielsweise auch im Nachbarkanton Luzern geplant.

Die Umsetzung orientiert sich in der Praxis an der Vorgehensweise bei Wanderwegen. Der Kanton leitet die Neuerstellung von Mountainbikewegen und das Anbringen der Signalisation in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Bei der Finanzierung übernimmt der Kanton 50 Prozent der Ersterstellungskosten, was einer zügigen Realisierung von Mountainbikewegen zuträglich ist. Anschliessend gehen die Wege an die Gemeinden als Werkeigentümer über.

Der Regierungsrat hat das Fuss-, Wander- und Mountainbikeweggesetz in die externe Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 27. Oktober 2024, anschliessend wird die Vorlage bereinigt. Die Beratung im Landrat ist im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen, das Inkrafttreten per 1. Januar 2026. Die Fertigstellung des Mountainbikewegnetzes ist bis 2030 geplant. Mit der Vorlage werden die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen, welche das per 2023 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über Velowege verlangt.

Für Fairness auf Wegen in der Natur
Nidwalden unterstützt darüber hinaus das Projekt Fair-Trail Zentralschweiz, welches in Kooperation mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen die rücksichtsvolle und respektvolle Nutzung der Weginfrastruktur fördert. Das Projekt zielt darauf ab, das Verständnis zwischen den Nutzergruppen im Outdoorbereich zu verbessern und eine positive Verhaltenskultur für Natur und Umwelt zu etablieren.


Zu den Vernehmlassungsunterlagen

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