Bauvorhaben und Archäologie

 

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Bauvorhaben und Archäologie sind keine Gegensätze. Ziel der Archäologie ist es, einen archäologischen Befund zu dokumentieren, bevor gebaut wird. Bei rechtzeitiger Information können archäologische Massnahmen bereits vor Baubeginn ergriffen werden. So kommt es in der Regel nicht oder kaum zu Verzögerungen.

Nur ein kleiner Teil aller Bauvorhaben wird archäologisch begleitet. Die Fachstelle prüft anhand des Inventars der Bodenaltertümer, welche Bauvorhaben archäologische Überreste betreffen und begleitet diese Bauvorhaben.

Kommen bei Bauarbeiten archäologische Funde zum Vorschein, sind die Arbeiten beim Fundort sofort einzustellen und die Fachstelle ist zu benachrichtigen. Nötige Untersuchungen erfolgen in Absprache mit dem Bauherrn.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Archäologie sind im Denkmalschutzgesetz festgehalten, insbesondere in den Artikeln 31 bis 36.

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