Fachstelle Kulturgüterschutz

Identitätsstiftende Objekte werden respektiert, gepflegt und gesichert. Kulturelle Objekte gelten seit jeher als Zeugen der Geschichte einer Gemeinschaft und ihrer Kultur. Der Kulturgüterschutz (KGS) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Sichern und respektieren – diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen.

Im Kanton Nidwalden hat die Landsgemeinde am 29. April 1979 das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten (322.1 Kantonales Kulturgüterschutzgesetz, kKGSG) verabschiedet. Aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung wird das Gesetz im Moment überarbeitet.

Bei Fragen und Anliegen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt

Fachstelle Kulturgüterschutz
Mürgstrasse 12
Postfach 1244
6371 Stans

Tel. 041 618 73 40
kultur@nw.ch

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Mo - Fr von 08.00 - 12.00 und von 13.30 - 16.30 Uhr.
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Telefon 041 618 73 40