Kantonale Abstimmung: Änderung der Kantonsverfassung betreffend Organisation und Verwaltung der Gemeinden
Informationen
- Datum
- 22. September 2024
- Lokalität
Die Urnenstandorte werden jeweils vier Wochen vor der Abstimmung im Amtsblatt publiziert. Sie sind auch auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
- Beschreibung
Mit der vorliegenden Änderung der Kantonsverfassung werden wesentliche Verbesserungen umgesetzt, die insbesondere Anliegen der Gemeinden berücksichtigen. Diese Änderung führt in vielerlei Hinsicht zu einer Vereinfachung der Organisation und der Abläufe.
Der Landrat hat die Änderung der Kantonsverfassung am 27. März 2024 einstimmig mit 58 Stimmen beschlossen.
Änderungen der Kantonsverfassung unterstehen der obligatorischen Volksabstimmung. Der Regierungsrat hat die Volksabstimmung auf Sonntag, 22. September 2024, angesetzt.
Die Verfassungsänderung steht im Zusammenhang mit einer Teilrevision des Gemeindegesetzes. Einige Änderungen des Gemeindegesetzes können nur mit einer gleichzeitigen Anpassung der Kantonsverfassung umgesetzt werden. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit in Zukunft Stimmabgaben auch elektronisch erfolgen können, sobald E-Voting eingeführt werden kann.
Ein Erklärvideo und die Abstimmungsbotschaft werden zum gegebenen Zeitpunkt hier aufgeschaltet.
Kantonale Vorlagen
Änderung der Kantonsverfassung betreffend Organisation und Verwaltung der Gemeinden
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum