Seltener Fund im Staatsarchiv: Jasskarten aus dem 16. Jahrhundert
"Fundort" Gerichtsprotokoll
Die Jasskarten wurden in einem Protokollband des Nidwaldner Elfergerichts gefunden. Der Protokollband umfasst Gerichtsurteile aus den Jahren 1528 bis 1535 und ist somit der älteste Band des Elfergerichts und das älteste Protokoll einer Nidwaldner Kantonsbehörde.
Es ist nicht unüblich, dass in mittelalterlichen Buchdeckeln spannende Funde gemacht werden. Bis in die frühe Neuzeit war Papier selten und teuer. Die Buchbinder verwendeten zur Herstellung neuer Buchdeckel oft alte, nicht mehr benötigte Schrift- und Papierstücke wieder. Die Buchdeckel können so Fragmente mittelalterlicher Urkunden, Blätter aus handgeschriebenen Bibeln oder eben Spielkarten enthalten.
Die Spielkarten gelangten wahrscheinlich bereits bei der Herstellung des Protokollbandes in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in den Buchdeckel. Vielleicht wurde der Band auch später, im Verlauf des 16. oder zu Beginn des 17. Jahrhunderts, neu gebunden und mit einem neuen Deckel versehen.
Jasskarten vom "Basler Typ"
Das Bild der entdeckten Spielkarten passt ins 16. Jahrhundert. Es ist vom sogenannten "Basler Typ". Damals wurden in Basel Spielkarten massenhaft hergestellt und in den deutschen Sprachraum exportiert. So ist auf einigen der Spielkarten, auf der Schilten-Farbe, das Basler Wappen zu erkennen.
Jassen und Jassverbote in Nidwalden
Jassen hat in Nidwalden eine lange und lebendige Tradition. Erstmals wird das Tarockspiel – in Nidwalden "Troggen" genannt – 1572 erwähnt. Dies ist die älteste Erwähnung des Spiels in der Schweiz. Die Landsgemeinde erlaubte damals ausdrücklich drei Kartenspiele: "Die nachfolgend dry Spil als namlichen Trogen, Muntern und Keyssern, die sindt erloupt". Kaiseren wird in Nidwalden heute noch gespielt, und jährlich finden Kaisermeisterschaften statt.
Auch Jassverbote haben eine lange Tradition. Nicht zufällig wurden 1572 drei Spiele vom allgemeinen Verbot ausgenommen. Während Jahrhunderten versuchte die Obrigkeit wenig erfolgreich das als lasterhaft geltende Kartenspielen, das mit Trunk- und Spielsucht verbunden wurde, zu verbieten.
Unter diesem Gesichtspunkt mutet es wie eine Ironie der Geschichte an, dass die ältesten erhaltenen Jasskarten der Innerschweiz ausgerechnet für den Einband eines Gerichtsprotokolls verwendet wurden – und dort nach fast 500 Jahren wieder auftauchen.
Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.staatsarchiv.nw.ch
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