Ukraine-Hilfe
→ Diese Seite automatisch auf Ukrainisch übersetzen lassen (mit Google Übersetzung)
→ Автоматично перекласти цю сторінку українською мовою (за допомогою Google Translation)
→ Important information for refugees from Ukraine English Ukrainian German |
++ Freie Unterkünfte gesucht ++Die kriegerischen Handlungen in der Ukraine dauern an und führen dazu, dass viele Menschen flüchten, um in anderen Ländern Schutz suchen. So werden auch im Kanton Nidwalden regelmässig Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet aufgenommen. Daneben werden dem Kanton Nidwalden weitere Flüchtlinge über die Asylbewegungen aus anderen Ländern zugeteilt. Der Kanton Nidwalden und die Gemeinden sind nach wie vor auf mittel- bis langfristige Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen angewiesen!Angebote von Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftsbesitzern, Hotels, Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften usw. können über ein Formular oder alternativ mit den wichtigsten Angaben an ukraine@nw.ch gesendet werden. |
Bei Fragen, Anliegen und Hinweisen aller Art im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine respektive den Auswirkungen auf Nidwalden können Sie das Amt für Asyl und Flüchtlinge per E-Mail ukraine@nw.ch oder Telefon +41 41 618 76 20 erreichen.
Inhaltsverzeichnis
Stand vom 4. Dezember 2024: Seit Kriegsausbruch sind dem Kanton Nidwalden 538 Schutzsuchende aus der Ukraine zugewiesen worden. Zurzeit leben 245 davon in Unterkünften des Kantons oder bei Gastfamilien. Die restlichen Personen leben selbständig in Wohnungen in Nidwalden, sind in der Zwischenzeit in einen anderen Kanton oder ein anderes Land gezogen oder sind wieder in ihre Heimat zurückgereist. |
Aufnahmestelle
Der Kanton Nidwalden betreibt eine Erstaufnahmestelle für schutzbedürftige Personen aus der Ukraine. Es handelt sich um Personen, die ein Gesuch für einen Schutzstatus S gestellt und/oder sich in einem Bundesasylzentrum registriert haben, und die der Bund dem Kanton Nidwalden zugewiesen hat. Die Aufnahmestelle befindet sich in der Unterkunft im alten Zeughaus an der Wilstrasse 1 in Oberdorf und ist nur für zu betreuende Personen und Mitarbeitende zugänglich. Nach einer kurzen Zeit in der Aufnahmestelle wird der Bezug einer angemessenen Unterkunft oder die Platzierung bei einer Gastfamilie angestrebt. Die Aufnahmestelle in Oberdorf ist rund um die Uhr betreut.
Unterkünfte für Schutzsuchende
Die Zuweisung von Schutzbedürftigen erfolgt koordiniert durch den Bund. Der Kanton sorgt zusammen mit den Gemeinden dafür, dass die entsprechenden Kapazitäten bereitstehen, um ukrainische Schutzsuchende in Nidwalden aufzunehmen.
Auch die Bevölkerung kann mithelfen. Der Kanton ist auf Gastfamilien respektive private Unterkünfte für die mittel- und langfristige Unterbringung von Geflüchteten angewiesen. Angebote von Wohnungs-, Haus- und Liegenschaftsbesitzern, Hotels, Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften usw. können über dieses Formular gemeldet werden. Der Kanton prüft eingegangene Wohnungsangebote und orientiert die Anbieter über Rahmenbedingungen und Entschädigungskriterien.
→ Formular für Wohnungsangebote
Hilfsgüter und Spenden
Der Kanton selbst bietet keine Annahmestelle für Hilfsgüter oder Spenden. Die schweizerischen Hilfswerke verfügen über die nötigen Erfahrungen, Strukturen und Kontakte vor Ort, um das Material ins betroffene Gebiet zu bringen und zu verteilen.
Spendenangebote von Privatpersonen werden über karitative Organisationen oder private Initiativen gesammelt.
→ Zertifizierte Non-Profit-Hilfsorganisationen suchen
Einreise (Schutzstatus S)
Ukrainische Schutzsuchende können in die Schweiz einreisen, auch ohne gültiges Reisedokument oder Visum. Sie können sich visumfrei maximal 90 Tage in der Schweiz (oder im Schengen-Raum) aufhalten. Um Geflüchteten Schutz zu gewähren, auch in rechtlicher Hinsicht, ist es wichtig, dass sich diese innert den 90 Tagen in einem von sechs Bundesasylzentren registrieren lassen und den Schutzstatus S beantragen. Nach dem Antrag ist die schutzsuchende Person krankenversichert.
Auf dem Web-Portal RegisterMe können sich Geflüchtete, die bereits in die Schweiz eingereist sind und sich noch nicht registriert haben, online anmelden und einen Termin für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum buchen. Das System bringt für alle Beteiligten Vorteile: Das SEM kann die Zahl der Registrierungen besser auf die einzelnen Bundesasylzentren verteilen. Und für die Ukrainerinnen und Ukrainer entfallen dank der automatischen Terminvereinbarung allfällige Wartezeiten vor den Zentren.
→ Zur Online-Anmeldung für einen Termin in einem Bundesasylzentrum
Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Nach frühestens fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist. Neben ukrainischen Staatsangehörigen erhalten auch Personen aus Drittstaaten, die das Land wegen des Krieges verlassen haben, den Schutzstatus S. Voraussetzung ist, dass sie vor ihrer Flucht über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügt haben und nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimat zurückkehren können.
→ Weitere Informationen zur Einreise
Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, oder deren Bezugspersonen können sich bei Fragen an das Staatssekretariat für Migration (SEM) wenden: per E-Mail auf ukraine@sem.admin.ch.
→ Nützliche Informationen zum Leben in der Schweiz und im Kanton Nidwalden finden Sie auf der Webseite «Integration Nidwalden».
Kantonswechsel
Schutzsuchende haben die Möglichkeit, beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein schriftliches Gesuch um Kantonswechsel einzureichen. In diesem wird dargelegt, in welchen Kanton die Person wechseln möchte und aus welchem Grund.
→ Download schriftliches Gesuch um Kantonswechsel
Ein Kantonswechsel wird grundsätzlich nur in folgenden Konstellationen bewilligt:
- Vereinigung der erweiterten Kernfamilie: Ehepartner; Eltern und deren minderjährige Kinder; Eltern und deren volljährige Kinder, sofern sich diese ohne eigene Familie in der Schweiz aufhalten; sowie Grosseltern.
- Vereinigung von vulnerablen Personen mit engen Bezugspersonen ausserhalb der erweiterten Kernfamilie (z. B. unbegleitete Minderjährige, Personen mit Behinderungen, gravierenden gesundheitlichen Problem oder Altersgebrechen), sofern damit die Betreuungssituation verbessert werden kann.
In allen anderen Fällen ist der Kantonswechsel nur möglich, wenn die betroffenen Kantone ihre Zustimmung geben, etwa bei einem Umzug in eine passende Privatunterkunft, zu einer entfernten Verwandten oder Bekannten oder aufgrund einer ausserkantonalen Erwerbstätigkeit.
Das Gesuch muss von den betroffenen Personen oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein und kann an folgende Adresse gerichtet werden:
Staatssekretariat für Migration SEM
Taskforce Kantonswechsel Ukraine
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Familiennachzug / Haustiere
Der Status S ermöglicht es den Schutzbedürftigen, Familienangehörige nachzuziehen.
→ Weitere Informationen zum Familiennachzug
Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten Schweiz führt gemeinsam mit der Stiftung Tier im Recht, Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz und der Schweizerischen tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz eine Informationsplattform für Geflüchtete mit Haustieren. Sie ist auch auf Ukrainisch verfügbar und bietet nützliche Information unter anderem zu Futter und Materialspenden, zu Tierarztadressen für kostenlose/vergünstigte Behandlungen oder zur Einreise mit Heimtieren.
→ Zur Webseite
Erwerbstätigkeit / Arbeit
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der Person mit Schutzstatus S muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde des Einsatzkantons einreichen. Die selbstständige Erwerbstätigkeit ist auch bewilligungspflichtig.
→ Liste der kantonalen Arbeitsmarktbehörden
→ Weitere Informationen zum Arbeitsbewilligungsverfahren im Kanton Nidwalden für Geflüchtete aus der Ukraine mit S-Status
→ Anerkennung von ukrainischen Diplomen im Hinblick auf die Ausübung eines Berufs
→ Jobangebote unter arbeit.swiss
Das Amt für Asyl und Flüchtlinge, Abteilung Integration, hilft bei der Jobsuche und Anerkennung von ukrainischen Diplomen, E-Mail: integration.aaf@nw.ch, Telefon: +41 41 618 76 25
Bei Fragen zur Berufsausübung von Gesundheitsfachpersonen mit ukrainischen Abschlüssen wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Nidwalden, E-Mail: gesundheitsamt@nw.ch.
Deutschkurse für Erwachsene
Der Kanton bietet Deutschkurse für Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S an, die in Nidwalden wohnhaft sind. Personen über 16 Jahre können diese Kurse kostenlos besuchen. Eine Anmeldung vor Kursbeginn ist notwendig.
→ Zur Anmeldung
Das Amt für Asyl und Flüchtlinge, Abteilung Integration, hilft bei der Anmeldung zum Deutschkurs, E-Mail: integration.aaf@nw.ch, Telefon: +41 41 618 76 25.
Schule / Anschlusslösungen für Jugendliche
Kinder aus der Ukraine im Schulalter werden zu Beginn in Integrationsklassen unterrichtet. Ziel ist es, dass sie nach einigen Monaten die deutsche Sprache soweit beherrschen, dass sie in die regulären Klassen integriert werden können. Lehrpersonen und Begleiterinnen aus der Ukraine unterstützen sie dabei. Dadurch kann sowohl der schulische als auch der psychologische Bedarf zentral abgedeckt werden. Der Unterricht ist für die ukrainischen Familien mit schulpflichtigen Kindern kostenlos. Die Kosten für den Transport zu den Schulorten wird durch den Kanton Nidwalden übernommen. Die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern besorgen sich die Billette und rechnen nachträglich mit der Bildungsdirektion ab.
→ Anmeldungen für die Beschulung ukrainischer Kinder erfolgen über das Sekretariat der Bildungsdirektion Nidwalden: Telefon +41 41 618 74 01 oder bildungsdirektion@nw.ch.
Für Anschlusslösungen von ukrainischen Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit bestehen verschiedene Möglichkeiten. Eine Lehre ist mit einem Schutzstatus S grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen dafür sind ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1) und das Einholen einer Arbeitsbewilligung. Der Kanton Nidwalden bietet zudem verschiedene Vorbereitungskurse sowie weitere Angebote für eine berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule an.
→ Zum Informationsblatt «Anschlusslösungen für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit»
→ Für Unterstützung zu den oben genannten Angeboten steht die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Nidwalden kostenlos zur Verfügung.
Diese befindet sich an der Robert-Durrer-Strasse 4 in Stans. Die aktuellen Öffnungszeiten finden sie online. Für eine persönliche Beratung kann telefonisch +41 41 618 74 40 oder vor Ort ein Termin vereinbart werden.
Medizinische Hotline
Medgate bietet eine medizinische Hotline für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz an. Die Hotline kann auch bei psychischen Problemen konsultiert werden. Die Anrufe sind kostenlos.
→ Telefon +41 58 387 77 20 (täglich von 8.00 bis 17.00 Uhr)
Kampagne gegen Menschenhandel
Konflikte, Krisen oder Krieg können Menschen in die Flucht zwingen. Für Geflüchtete besteht die Gefahr, Opfer von Menschenhandel oder anderen Formen von Missbrauch zu werden. Deshalb hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Informationskampagne gegen den Menschenhandel lanciert. Das Ziel ist es, Schutzsuchende zu sensibilisieren und auf Beratungsstellen von Opferhilfen aufmerksam zu machen.
→ Zur Kampagnen-Webseite gegen Menschenhandel
Seelsorge und offene Kirchen
Die Kirchen im Kanton Nidwalden stehen allen Menschen offen – auch Flüchtlingen aus der Ukraine. Dies gilt sowohl für die die Römisch-Katholische Kirche als auch die Evangelisch-Reformierte Kirche. Die Kirchen dürfen auch während den Gottesdiensten oder Andachtsfeiern besucht werden. Selbstverständlich gilt für alle Besucherinnen und Besucher gerade während Gottesdiensten, dass die allgemein gültigen Regeln (Ruhe, Rücksichtnahme, Andacht) eingehalten werden.
Sofern ein Gespräch mit einem Priester oder einer Seelsorgerin/einem Seelsorger einer Kirchgemeinde gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, dies über Betreuungspersonen, Übersetzende oder über eine andere Kontaktperson zu erreichen.
Informationen für Nidwaldner Bevölkerung
HINWEIS Es gibt es aktuell keinen Grund zur Beunruhigung für die Bevölkerung in der Schweiz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Es sind keine speziellen Vorkehrungen nötig. Die zuständigen Stellen beim Bund beobachten die Situation laufend und informieren bei Veränderungen der Gefährdungslage. |
Schutzräume
Im Kanton Nidwalden stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert. Gemäss aktueller Beurteilung ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz unwahrscheinlich. Ertönen die Sirenen, ist die Bevölkerung möglicherweise gefährdet. In diesen Fällen gilt es, Radio zu hören, den Anweisungen der Behörden zu folgen und Nachbarn zu informieren. Bei Ausfall der Kommunikation sind die Notfalltreffpunkte aufzusuchen.
→ Informationen zu den Notfalltreffpunkten in Nidwalden
Notvorrat
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist in Krisen zuständig für die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern. Doch auch die Bevölkerung selbst sollte vorsorgen - etwa mit einem Notvorrat und dem Wissen, wie ohne Strom gekocht werden kann. Es empfiehlt sich unabhängig von einer Krise, stets einen Notvorrat von rund einer Woche im Haushalt zu haben. Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel, 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente.
→ Nützliche Informationen zum Thema Notvorrat
→ Broschüre «Kluger Notvorrat»
Jodtabletten
Für den Fall eines Kernkraftwerkunfalls in der Schweiz existiert ein Versorgungsplan. Personen, die im Umkreis von 50 Kilometern eines Kernkraftwerks wohnen, haben vom Bund vorsorglich Jodtabletten erhalten. In Nidwalden befindet sich einzig Hergiswil in diesem Umkreis. In den restlichen Gemeinden ist im Ernstfall der Kanton für die Verteilung von Jodtabletten zuständig. Es sind ausreichend Tabletten für die Bevölkerung vorhanden und daher nicht nötig, einen Privatvorrat anzulegen. Sollte der Fall eintreten, dass eine Einnahme nötig wird, kommt die Anordnung von den Behörden.
→ Weitere Informationen zu Jodtabletten
Warnung und Alarmierung
Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss bekannt. Es wird empfohlen, die Alarmierungs-App Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren.
→ Alertswiss AppStore → Alertswiss Google Play Store
Weitere Informationen
→ Aktuelle Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Anschlusslösungen für Jugendliche (PDF, 138.23 kB) | Download | 0 | Anschlusslösungen für Jugendliche |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Asyl und Flüchtlinge | 041 618 76 20 | aaf@nw.ch |