Anwendung kantonales Planungs- und Baurecht

Die Zuständigkeit bei Baubewilligungsverfahren liegt bei den Gemeinden. Um eine einheitliche Anwendung zu fördern, hat der Kanton eine Praxishilfe-PBG erstellt und stellt sie online zur Verfügung. Bei der Praxishilfe-PBG handelt es sich um eine Hilfestellung zu Auslegungsfragen zum kantonalen Planungs- und Baurecht. Sie erfüllt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ist sie rechtsverbindlich. Es ist geplant, dass die Praxishilfe jeweils halbjährlich geprüft und aktualisiert wird.

Die in der Praxishilfe-PBG rot bzw. im Gesetzestext mit ►◄ gekennzeichneten Bestimmungen des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG), der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetzes (PBV) sowie die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) treten gemeindeweise in Kraft, sobald die kommunalen Bau- und Zonenreglemente sowie Nutzungspläne rechtsverbindlich angepasst worden sind. Dies ist in folgenden Gemeinden bereits der Fall.

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Praxishilfe PBG Version 1.0 01-02-2024 Download 0 Praxishilfe PBG Version 1.0 01-02-2024