Sozialamt

Das kantonale Sozialamt nimmt Aufgaben der Koordination, der Planung und der Aufsicht wahr. Wir koordinieren die Sozialhilfe mit den Gemeinden, ermitteln den Leistungsbedarf und gestalten zukunftsorientierte Angebote. Weiter üben wir die Aufsicht über Kinderbetreuungseinrichtungen aus, leiten Gesetzgebungsprojekte im Sozialbereich und arbeiten mit anderen Kantonen und dem Bund zusammen.

Dabei engagieren wir uns in der Zentralschweizer Fachgruppe Soziales, in der Zentralschweizer Fachgruppe Häusliche Gewalt, in der Zentralschweizer Fachgruppe Integration, im Vorstand der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sowie in der beratenden Kommission der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Das Sozialamt stellt für die Bevölkerung des Kantons Nidwalden bedarfsgerechte und zeitgemässe Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangebote im Sozialbereich zur Verfügung.

Die vier Abteilungen des Sozialamts bieten verschiedene Dienstleistungen an:

Der Kanton Nidwalden arbeitet mit spezialisierten Organisationen in der Region zusammen, damit Nidwaldnerinnen und Nidwaldner bei Bedarf ergänzende Angebote nutzen können:

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr geöffnet)