Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Wer ist verantwortlich für die Schutzräume und wer für die Kontrollen?
Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden.
→ Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen
Bei der periodischen Schutzraumkontrolle handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag des Bundes. Der Kanton trägt die Hauptverantwortung für die Durchführung der Kontrollen. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Militär und Zivilschutz, Ressort Infrastruktur in Zusammenarbeit mit der Abri Audit AG.
→ Berechtigungsnachweis zur Periodischen Schutzraumkontrolle durch die Abri Audit AG
Vorbereitung der Kontrollen
Die Behörden kontrollieren die Schutzräume mindestens alle zehn Jahre. Die Eigentümerschaft bzw. die Verwaltungen müssen vor einer Kontrolle gewisse Vorbereitungsarbeiten leisten. So müssen die Schutzräume und die dazugehörige Infrastruktur wie Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure zugänglich sein.
→ Hinweise zur periodischen Schutzraumkontrolle
→ Checkliste zur Vorbereitung der PSK
Das Amt für Militär und Zivilschutz teilt der Eigentümerschaft bzw. der Verwaltung nach der Kontrolle allfällige Mängel mit. Diese sind abhängig von der Einstufung in unterschiedlichen Fristen zu beheben.
Ablauf der Kontrollen
Eine Schutzraumkontrolle läuft in der Regel in folgenden Schritten ab:
- Vorbereitung
Das Kontrollorgan meldet die Kontrolle im Auftrag der Gemeinde beim Eigentümer oder bei der Eigentümerin des Schutzraums an. - Durchführung
Das Kontrollorgan führt die Kontrolle mit den offiziellen Checklisten durch. Allfällige Mängel werden in einer Mängelliste aufgenommen und ein Bericht erfasst. Dieser wird von beiden Parteien unterzeichnet. - Ergebnis
Das kantonale Amt für Militär und Zivilschutz teilt der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Schutzraums das Ergebnis der Kontrolle mit. Falls ein Schutzraum als «nicht betriebsbereit» gilt, verfügt das Amt die Behebung der festgestellten Mängel. - Auswertung
Das Amt für Militär und Zivilschutz fasst die Auswertungen der Periodischen Schutzraumkontrollen über das Gemeindegebiet zusammen und leitet diese an die Gemeinde weiter.
Terminplan der Kontrollen in den Gemeinden
Gemeinde | Zeitraum | Schutzräume |
Hergiswil | März - April 2023 | rund 300 |
Buochs | Juni - Juli 2023 | rund 300 |
Dallenwil | September - Oktober 2023 | rund 160 |
Stans | März - Mai 2024 | rund 370 |
Ennetbürgen | Juni - August 2024 | rund 295 |
Beckenried | September - November 2024 | rund 260 |
Emmetten | 2025 | |
Oberdorf | 2025 | |
Wolfenschiessen | 2025 | |
Stansstad | 2026 | |
Ennetmoos | 2027 |
Qualitätsgruppen der Schutzräume
Schutzräume sind in verschiedene Qualitätsgruppen – auch Schutzraumkategorien genannt – eingeteilt:
- Qualitätsgruppe A: vollwertiger Schutzraum, der auf Anordnung betriebsbereit gemacht werden muss.
- Qualitätsgruppe B: erneuerbarer Schutzraum. Es gilt eine reduzierte Unterhaltspflicht (nur für bestimmte Komponenten). Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Schutzräume so zu unterhalten und zu verwenden, dass sie auf Anordnung betriebsbereit gemacht werden können. Bei Bauprojekten lassen sie sich mit wenig Aufwand erneuern und damit zu vollwertigen Schutzräumen der Qualitätsgruppe A aufwerten.
- Qualitätsgruppe C: «Raum mit Behelfsschutz». Räume dieser Kategorie gelten als aufgehoben und stehen der Bevölkerung nicht mehr als Schutzräume zur Verfügung.
Alle Schutzräume dürfen zu privaten Zwecken genutzt werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. So sind die Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit, Elektroinstallationen, Brandschutz usw. zu beachten, und es dürfen keine baulichen Veränderungen an der Schutzraumhülle (Boden, Wände, Decke), den Panzertüren und Panzerdeckeln sowie dem Belüftungssystem vorgenommen werden.
Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds
Die Ersatzbeiträge aus den Befreiungen von der Schutzraumbaupflicht fliessen in den Ersatzbeitragsfonds des Kantons Nidwalden. Für bestimmte Zwecke darf aus diesem Geld entnommen werden. Mit den Ersatzbeiträgen wird in erster Linie die Erneuerung der öffentlichen Schutzräume in den Gemeinden sowie der privaten Schutzräume finanziert.
→ Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds
→ Gesuch um Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds
Kontakt bei Fragen
Amt für Militär und Zivilschutz
Abteilung Zivilschutz, Ressort Infrastruktur
Kantonsstrasse 5, Postfach 1247
6371 Stans-Oberdorf
Telefon +41 41 618 43 55
E-Mail: psk@nw.ch
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen (PDF, 405.07 kB) | Download | 0 | Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen |
Hinweise zur periodischen Schutzraumkontrolle (PDF, 71.85 kB) | Download | 1 | Hinweise zur periodischen Schutzraumkontrolle |
Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle (PDF, 69.35 kB) | Download | 2 | Checkliste für die periodische Schutzraumkontrolle |
Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds (PDF, 36.78 kB) | Download | 3 | Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds |
Berechtigungsnachweis zur Periodischen Schutzraumkontrolle durch die Abri Audit AG (PDF, 38.92 kB) | Download | 4 | Berechtigungsnachweis zur Periodischen Schutzraumkontrolle durch die Abri Audit AG |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Zivilschutz | 041 618 43 50 | zivilschutz@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Militär und Zivilschutz | 058 467 56 00 | amz@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |