Zentralschweizer Filmförderung


Die Zentralschweizer Kantone arbeiten im Bereich Filmförderung seit 1986 zusammen. Die Beurteilung der Filmgesuche der sechs Zentralschweizer Kantone wurde bis Ende 2024 durch die Innerschweizer Filmfachgruppe IFFG durchgeführt. Neu ist dafür das Fachgremium der Zentralschweizer Filmförderung zuständig (Link zu Richtlinien Filmförderung Nidwalden). Die Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung ist beim Kanton Luzern in der Abteilung Kulturförderung angesiedelt.

Das Fachgremium, das sich aus delegierten Expertinnen und Experten aus den Zentralschweizer Kantonen zusammensetzt, begutachtet und diskutiert eingegangene Gesuche, die einen oder mehrere Kantone betreffen. Darauf gestützt gibt es Beurteilungen und Empfehlungen an die Kantone ab. Zwar haben diese keine Rechtsverbindlichkeit, sie dienen jedoch den zuständigen Behörden in der Entscheidungsfindung als zentrale Grundlage. Die Zentralschweizer Filmförderung verfügt folglich über keine Entscheidungskompetenzen und über keine finanziellen Mittel.

Link zur Geschäftsstelle Zentralschweizer Filmförderung

Weitere Auskünfte:
Geschäftsstelle Zentralschweizer Filmförderung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 45 13

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