Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock
zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2024
Auf dem Bürgenstock hat am 15. und 16. Juni 2024 eine internationale, vom Bundesrat ausgerichtete Friedenskonferenz zum Ukraine-Konflikt stattgefunden. Der Kanton Nidwalden dankt der betroffenen Bevölkerung für die Akzeptanz der Sicherheitsmassnahmen und die damit einhergehenden Einschränkungen und Lärmimmissionen.
Allgemeine Informationen zur Friedenskonferenz
Der Bund hat am 15./16. Juni 2024 eine Friedenskonferenz zum Ukraine-Konflikt durchgeführt. Dafür hatte er nach intensiven Abklärungen den Bürgenstock in der Region Nidwalden/Lake Lucerne als Standort gewählt. Es nahmen rund 100 Staatsdelegationen und Organisationen aus der ganzen Welt daran teil.
→ Zu weiteren Informationen auf der Webseite des Bundes
Die Schweiz hat nicht zum ersten Mal ein Treffen bei internationalen Konflikten ausgetragen. Zuletzt hatte im Juli 2022 in Lugano eine Wiederaufbaukonferenz zur Ukraine stattgefunden.
Das Ziel der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock war es, ein gemeinsames Verständnis der teilnehmenden Staaten zu entwickeln im Hinblick auf einen umfassenden und dauerhaften Frieden in der Ukraine. Die Gespräche konzentrierten sich auf drei Themenbereiche: Nukleare Sicherheit, Ernährungssicherheit und menschliche Dimension (Kriegsgefangene, willkürlich inhaftierte Zivilisten und verschleppte Kinder). Die grosse Mehrheit der teilnehmenden Staaten verständigte sich in einem Joint Communiqué auf gemeinsam formulierte Positionen und auf weitere Schritte mit Blick auf einen künftigen Friedensprozess.
Im Video des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird erklärt, weshalb sich der Bürgenstock als Standort für eine Friedenskonferenz besonders eignet.
Der Kanton Nidwalden und die Friedenskonferenz
Dass der Bürgenstock als Standort für die Friedenskonferenz ausgewählt wurde, freute den Kanton Nidwalden. Der Regierungsrat unterstützt jedes Vorhaben, das erste Schritte zu einem Frieden in der Ukraine und ein Ende des grossen Leids der betroffenen Bevölkerung im Kriegsgebiet zum Ziel hat.
Das Bürgenstock-Resort mit seiner besonderen Lage und seiner modernen Infrastruktur eignet sich bestens für internationale Treffen dieser Dimension. Der Bürgenstock war in der Vergangenheit schon verschiedentlich Austragungsort von wichtigen internationalen Konferenzen. Diese Tradition wurde mit der Ukraine-Friedenskonferenz fortgesetzt. Die damit einhergehende internationale Ausstrahlung ist erfreulich für die Erlebnisregion Luzern-Vierwaldstättersee.
Die Unterstützung des Anlasses durch den Kanton Nidwalden lag in erster Linie im Bereich der Sicherheit. So war die Kantonspolizei Nidwalden federführend zusammen mit Angehörigen weiterer Polizeikorps, der Armee und zusätzlichen Partnern im Sicherheitsverbund dafür zuständig, dass vor und während der Friedenskonferenz die Sicherheit der Bevölkerung und der Konferenzteilnehmenden gewährleistet ist. Für die Organisation, die Betreuung der teilnehmenden Delegationen vor Ort und den Inhalt der Konferenz war der Bund verantwortlich. Der Kanton Nidwalden zog am Ende der Konferenz ein positives Fazit und dankte den weiteren Polizeikoprs, der Armee, den involvierten Bundesstellen und weiteren Partnern im Sicherheitsverbund für die ausserordentliche Unterstützung (→ zur Medienmitteilung).
→ Mehr erfahren über Nidwalden | → Further information about Nidwalden |
Einschränkungen für direkte Anwohnende
Der Zugang zum Bürgenstock-Resort wurde vor und während der Konferenz überwacht. Dies war zum Schutz von Konferenzteilnehmenden und Mitarbeitenden, aber auch der Anwohnerschaft unerlässlich. Dies bedingte eine strenge Zufahrts- und Zutrittskontrolle für alle Anwohnenden, die sich in der Sperrzone befanden, sowie Berufsleute und Gäste, die zwingend Zugang zur Sperrzone benötigten. Die Sperrzonen entsprachen den roten Flächen auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt, die gelben Flächen bedeuteten ein Tauch- und Badeverbot.
Die Zufahrts- und Zutrittskontrolle zur Sperrzone galt von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 16. Juni 2024, 21.00 Uhr. Während dieser Zeit konnte die Kontrollstelle ausschliesslich von Personen passiert werden, die entweder in der Sperrzone wohnen oder arbeiten. Für den Zugang mussten diese vorgängig einen persönlichen Bagde sowie gegebenenfalls einen Sticker für ihr Fahrzeug oder Motorrad abholen. Dies galt auch für allfällige Gäste während dieser Zeit. Einen Bagde brauchten alle Personen, die 12 Jahre oder älter waren. Während der Sperrzeit wurde den Anwohnenden innerhalb der Sperrzone auf dem Bürgenstock empfohlen, sich nur auf asphaltierten Strassen und Wegen fortzubewegen. Es wurden vermehrte Personenkontrollen durchgeführt.
Vor und während der Friedenskonferenz zählte nicht nur das Bürgenstock-Resort selbst, sondern auch die Umgebung zur Sperrzone. Daher waren im Strassenverkehr, auf Wander- und Bikewegen, im Luftraum oder auf dem See Einschränkungen oder Sperrungen unvermeidbar.
Allgemeine Einschränkungen für die Bevölkerung
Strassen / öffentlicher Verkehr |
Sämtliche Einschränkungen im Strassenverkehr und im öffentlichen Verkehr sind grundsätzlich aufgehoben.
Wander- und Bikewege, Freizeitaktivitäten |
Es gibt seitens der Einsatzverantwortlichen keine Einschränkungen mehr auf Wander- und Bikewegen oder allgemein bei Freizeitaktivitäten.
See |
Es gibt seitens der Einsatzverantwortlichen keine Einschränkungen mehr.
Luftraum |
Es gibt seitens der Einsatzverantwortlichen keine Einschränkungen mehr.
Informationen für Medienschaffende
Die Medienstelle der Kantonspolizei Nidwalden nimmt einzig Anfragen zu polizeilichen Sicherheitsaufgaben sowie Einschränkungen für die lokale Bevölkerung rund um die Friedenskonferenz entgegen. Zu Sicherheitsleistungen seitens Armee kann diese für Medienauskünfte direkt kontaktiert werden.
Kontakte der Medienstellen
Kantonspolizei Nidwalden |
Telefon +41 41 618 44 66 |
EDA Kommunikation |
Telefon +41 58 460 55 55 Media Corner (Englisch) |
Armee |
Telefon +41 58 464 48 08 |
Medienmitteilungen des Kantons Nidwalden
→ 17. Juni 2024: Sicherheitskräfte ziehen positive Bilanz zum Einsatz auf dem Bürgenstock
→ 14. Juni 2024: Im ganzen Kanton läuten die Glocken als Friedenszeichen
→ 10. April 2024: Regierungsrat erfreut über Standortentscheid für Ukraine-Konferenz
Medienmitteilungen des Bundes
→ 16. Juni 2024: Staaten an der hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine verständigen sich auf gemeinsame Positionen und weitere Schritte
→ 14. Juni 2024: Die Schweiz empfängt 100 Staatsgäste zur Konferenz für den Frieden in der Ukraine
→ 10. Juni 2024: Konferenz zum Frieden in der Ukraine: Stand der Vorbereitungen und Sicherheitsvorkehrungen
→ 7. Juni 2024: Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine auf dem Bürgenstock: Beteiligung des Bundes an den Sicherheitskosten
→ 22. Mai 2024: Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine: Assistenzdienst der Armee und eingeschränkte Luftraumnutzung
→ 10. April 2024: Schweiz organisiert im Juni 2024 auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine
Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
In dieser Rubrik erhielten Anwohnende und die restliche Bevölkerung Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock häufig auftauchten.
Zugehörige Objekte
Frage |
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Die Anordnungen der Sicherheitskräfte vor Ort sind jederzeit zu befolgen. Es kann immer wieder Situationen geben, die eine aktuelle Veränderung der Lage notwendig machen, sodass eine Aktualisierung der Website nicht zeitgerecht erfolgen kann. |
Ja. Sämtliche Fahrzeuge benötigen einen Sticker, wenn diese in der Zeit vom 13. bis 17. Juni in der Sicherheitszone bewegt werden. Dies gilt auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Motorräder (Töffs). Der Sticker kann gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises vom 8. bis 16. Juni in der Turnhalle Obbürgen abgeholt werden. Von der Sticker-Pflicht ausgenommen sind Velos und Töfflis. |
Die Rettungsachsen werden trotz Sicherheitszone offen sein. Die medizinische Notfallversorgung ist gewährleistet. Um das Eingreifen von Notfallteams unmittelbar zu ermöglichen, werden diese von Sicherheitskräften in die Zone begleitet. Ein Notfall kann über Tel. 117 der Polizei angekündigt werden, so können die Kontrollposten vor und in der Sicherheitszone vorinformiert werden. |
Einem Not(tier)arzt, der sich entsprechend ausweisen kann, wird die Zufahrt für dringliche Fälle jederzeit gewährleistet. Um dies unmittelbar zu ermöglichen, wird dieser von Sicherheitskräften begleitet. Ein Notfall kann über Tel. 117 der Polizei angekündigt werden, so können die Kontrollposten vor und in der Sicherheitszone vorinformiert werden. |
Nein. Das Restaurant Trogen bleibt während der Konferenz geschlossen. |
Melden Sie verdächtige Personen oder Fahrzeuge unverzüglich über Telefon 117 der Polizei. |
Ja, für Gäste, die älter als 12 Jahre sind, gilt ebenfalls eine Pflicht für einen persönlichen Bagde, um Zugang in die Sicherheitszone zu erhalten. Dieser kann - auch kurzfristig - zwischen dem 8. und 16. Juni in der Turnhalle Obbürgen gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises (ID, Pass, Führerausweis) abgeholt werden. Allenfalls ist mit Wartezeiten zu rechnen. Fahrzeuge benötigen einen Sticker, der ebenfalls in der Turnhalle Obbürgen angefordert werden kann gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises. Grundsätzlich wird empfohlen, in der Zeitspanne vom 13. bis 17. Juni 2024 möglichst wenig Gäste zu empfangen. |
Die Sicherheitszone ist vom Donnerstag, 13. Juni, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni, 17.00 Uhr, in Betrieb. Es ist in den Tagen zuvor und danach allenfalls temporär für den Auf- und Abbau von Infrastrukturen vereinzelt mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Diese dürften aber lokal und zeitlich beschränkt sein. |
Der Luftraum ist von Donnerstag, 13. Juni 2024, 8.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 20.00 Uhr, im Radius von 46.3 Kilometern (25 nautische Meilen) mit Zentrum auf dem Bürgenstock gesperrt. Dies gilt für den Sichtflugverkehr und den nicht-kommerziellen Instrumentenflugverkehr. Flüge mit Hängegleitern, Gleitschirmen und Deltaseglern sowie Modellflugzeugen und Drohnen unterliegen speziellen Regelungen. Details dazu sind auf der jeweiligen Webseite ersichtlich. → Schweizer Hängegleiterverband |
Die Sicherheitskräfte sind bemüht, den Verkehrsfluss so gut wie möglich aufrechtzuerhalten. Bei Sicherheits-Checkpoints in der Umgebung des Bürgenstocks kann es wegen Kontrollen kurzzeitig zu Verzögerungen kommen. Zudem kann es bei wegen Konvois von Konferenz-Teilnehmenden kurzzeitig zu gesperrten Strassenabschnitten kommen. Rechnen Sie daher genügend Reisezeit ein. |
Von Donnerstag, 13. Juni 2024, 12.00 Uhr, bis Montag, 17. Juni 2024, 18.00 Uhr gilt in der Sperrzone grundsätzlich Einbahnverkehr von Obbürgen in Richtung Ennetbürgen, dies besonders tagsüber, wenn Konvois von Konferenzteilnehmenden auf der Strasse unterwegs sind. Am frühen Morgen, zwischendurch und abends sind Fahrten in die Gegenrichtung unter Umständen möglich. Genaue Zeitangaben können im Voraus jedoch keine gemacht werden. Falls gleichzeitig ein Konvoi in die Gegenrichtung unterwegs ist, werden Sie von Sicherheitskräften angehalten und gegebenenfalls zur Umkehr aufgefordert. Wir bitten Sie, die Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen und danken fürs Verständnis. |
Grundsätzlich ja. Bleiben Sie dabei jedoch auf asphaltierten Bereichen (Strassen/Wege) und vermeiden Sie Aktivitäten wie Joggen, Biken oder Bräteln. Die Empfehlung lautet, nicht dringliche Erledigungen/Termine auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben und das eigene Grundstück nur so oft zu verlassen wie notwendig. Es muss mit vermehrten Personenkontrollen in der Sicherheitszone gerechnet werden. Tragen Sie daher den persönlichen Bagde sowie einen Personenausweis stets auf sich - auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. |
In der Sicherheitszone sind Freizeitaktivitäten nicht gestattet. Anwohnenden ist es erlaubt, spazieren zu gehen. Bleiben Sie dabei jedoch auf asphaltierten Bereichen (Strassen/Wege) und vermeiden Sie Aktivitäten wie Joggen, Biken oder Bräteln. Die Empfehlung lautet, nicht dringliche Erledigungen/Termine auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben und das eigene Grundstück nur so oft zu verlassen wie notwendig. Es muss mit vermehrten Personenkontrollen in der Sicherheitszone gerechnet werden. Tragen Sie daher den persönlichen Bagde sowie einen Personenausweis stets auf sich - auch wenn Sie das Haus nur kurz verlassen. Überall sonst im Kanton Nidwalden sind terrestrische Freizeitaktivitäten nicht eingeschränkt. |
Nein. Der Golfplatz liegt in der Sicherheitszone und ist vom 13. Juni bis 17. Juni geschlossen. |
Für den Zugang in die Sicherheitszone wird ein Badge und für Fahrzeuge ein Sticker benötigt – dies gilt auch für Handwerker oder andere Arbeiter. Es wird von solchen Aufträgen in der Sperrzeit abgeraten – mit Ausnahme von dringlichen Arbeiten. Handwerker und andere Arbeiter müssen in der Zeit vom 8. bis 16. Juni in der Turnerhalle Obbürgen gegen Vorweisen eines gültigen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) einen Badge und gegebenenfalls gegen Vorweisen des Fahrzeugausweises einen Fahrzeug-Sticker abholen. |
Die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von international völkerrechtlich geschützten Personen, die an der Friedenskonferenz teilnehmen, und damit einhergehende Vorgaben sind unumgänglich. Die Sicherheitskräfte handeln im Auftrag des Bundes, gehen dabei rechtmässig vor und als Folge davon dürfte in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Selbstverständlich werden aber entsprechende Gesuche sorgfältig geprüft. Allfällige Schadenersatzansprüche können innert Jahresfrist seit dem schädigenden Verhalten beim Nidwaldner Regierungsrat eingereicht werden. Im Schreiben sind zwingend die Ersatzansprüche zu beziffern und der entstandene Schaden zu belegen. Gesuche sind schriftlich an die folgende Adresse einzureichen: Regierungsrat Nidwalden |
Die Zugänge sind gewährleistet. Wer in der Sicherheitszone wohnt und 12 Jahre oder älter ist, benötigt einen persönlichen Badge. Fahrzeuge jeglicher Art, die in der Sicherheitszone bewegt werden, benötigen einen Sticker. Badge und Sticker können zwischen 8. und 16. Juni zu den Öffnungszeiten in der Turnhalle Obbürgen abgeholt werden. Dazu sind ein Personenausweis (ID; Pass, Führerausweis) und Fahrzeugausweise mitzubringen. |
Die Öffnungszeiten der Abholstelle in der Turnhalle Obbürgen finden Sie in der Rubrik «Einschränkungen für direkte Anwohnende». |
Der Bund geht von Totalkosten von 15 Mio. Franken aus, wobei die Sicherheit mit schätzungsweise 10. Mio. Franken einen Grossteil der Kosten ausmacht. Der Bund trägt die Sicherheitskosten zu 80 Prozent, der Kanton hat die restlichen 20 Prozent zu finanzieren. Der Kostenteiler zwischen Bund und Kanton entspricht dem Vorgehen von früheren, ähnlich hochrangigen Konferenzen in der Schweiz, an welchen der jeweilige Standortkanton Sicherheitsleistungen im Auftrag des Bundes erbracht hat. Die genauen Sicherheitskosten für die Friedenskonferenz können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da die Vorbereitungen im Gange sind und der Einsatz erst bevorsteht. Die Kosten können entsprechend noch variieren. Den Kosten steht der Mehrwert durch die weltweite Präsenz des Bürgenstocks und der Erlebnisregion Vierwaldstättersee-Zentralschweiz entgegen. |
Dies gilt für alle Bewohnende, aber auch für Gäste, Hausangestellte, Arbeiter usw., die 12 Jahre oder älter sind. Ohne einen Badge, der persönlich zwischen 8. und 16. Juni in der Turnhalle Obbürgen abgeholt werden muss, erfolgt kein Zutritt zur Sicherheitszone. Bei der Abholung ist ein gültiger Ausweis (ID, Pass, Führerausweis) vorzulegen. |
Der Luftraum wird vom 13. bis 17. Juni über dem Bürgenstock und der erweiterten Umgebung verstärkt kontrolliert. Aufgrund des Sicherheitsflugverkehrs ist in dieser Zeitspanne mit erhöhtem Fluglärm zu rechnen. |
Die Sperrzonen wurden zur Sicherheit der Konferenzteilnehmenden wie der Bevölkerung definiert und angeordnet. Über die Umstände, warum eine Zone so oder anders eingestuft ist, werden aus einsatztaktischen Gründen keine weiteren Auskünfte erteilt. Wir bitten um Verständnis. Die Badis in Stansstad und Hergiswil sind von den Einschränkungen nicht betroffen. |
Jede Person, die in der Sicherheitszone wohnt oder aufgrund dringlicher Arbeiten in die Zone gelangen muss, benötigt einen persönlichen Badge. Pro Person wird nur ein Badge ausgestellt. Ein Badge ist nicht übertragbar. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Badge. |
Der Verlust kann bei der Abholstelle in der Turnhalle Obbürgen zwischen 8. und 16. Juni gemeldet werden. Dabei muss die betroffene Person persönlich vorbeikommen und sich ausweisen können (ID, Pass oder Führerausweis). Beim Verlust eines Stickers muss zusätzlich der Ausweis für das Fahrzeug oder den Töff mitgebracht werden. Bei Unklarheiten oder Fragen können sich Betroffene auch bei der Kantonspolizei Nidwalden unter Telefon 041 618 44 66 melden. |