Die landschaftlich empfindlichen Siedlungsgebiete (LES) sind im Richtplan bezeichnet und werden von den Gemeinden in ihre Ortsplanung übernommen. Alle Bau- und Planungsprojekte innerhalb dieser LES werden von der Kommission oder der Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz auf ihre Einpassung in die Siedlung und Landschaft begutachtet. Wenn die Projekte Schutzobjekte gemäss Denkmalpflegegesetz tangieren, erfolgt die Begutachtung durch die Denkmalpflege. Befindet sich das LES innerhalb des BLN-Gebietes, so erfolgt die Überprüfung bezüglich der Schutz- und Entwicklungsziele gemäss dem BLN-Konzept Nidwalden (siehe BLN-Konzept Nidwalden). Die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz hat sich die Beurteilungskriterien zu diesem landschaftlich empfindlichen Siedlungsgebiet erarbeiten lassen (Dokument LES-NW). Damit soll eine vergleichbare Begutachtung in den unterschiedlichen Gebieten gewährleistet werden.