Finanzkontrolle
Die Finanzkontrolle ist das Fachorgan der Finanzaufsicht. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die gesamte kantonale Verwaltung einschliesslich die unselbständigen kantonalen Anstalten mit eigener Rechnungsführung sowie die Verwaltung der Rechtspflege. Weiter kann sie als Kontrollstelle bei Körperschaften, Organisationen, Unternehmungen und Personen eingesetzt werden, sofern der Kanton eine öffentliche Aufgabe überträgt, Finanzhilfe gewährt oder sich finanziell beteiligt und eine Aufsichtsfunktion wahrzunehmen hat. Sie dient dem Landrat und dem Regierungsrat zur Ausübung ihrer Aufsichtsfunktionen. Die Finanzkontrolle ist fachlich selbständig und unabhängig.
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
vor Feiertagen bis 16.30 Uhr