Immobilienbewertung

Im Auftrag des Regierungsrates sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung für eine ordnungsgemässe Durchführung der Schatzungen und für eine einheitliche Schatzungspraxis bei der Bewertung von Liegenschaften im Kanton.

Die Grundstücke werden bezogen auf einen Stichtag amtlich geschätzt. Dieser Güterschatzungswert hat dem Verkehrswert zu entsprechen und dient als Grundlage für den Steuerwert des unbeweglichen Vermögens (StG Art. 49). Im weiteren wird der Mietwert der Liegenschaften festgelegt, der wiederum als Grundlage des Einkommens dient (StG Art. 24).

Zugehörige Objekte