Grundwasser - Bauen im Grundwasser

Beeinträchtigung des Grundwassers durch bauliche Eingriffe
Das Grundwasser füllt die natürlichen Hohlräume (Poren, Spalten, Klüfte) des Untergrundes zusammenhängend aus und bewegt sich entsprechend der Schwerkraft. In Nidwalden erstreckt sich das grösste und bedeutendste Grundwasservorkommen von Grafenort entlang des Engelbergertales bis zum Stanserboden, wo es sich in zwei Armen teilt und einerseits bei Ennetbürgen/Buochs, andererseits bei Stansstad dem Vierwaldstättersee zufliesst. Weitere kleinere Grundwassergebiete befinden sich in Beckenried, Emmetten, Ennetmoos und Hergiswil.
Nach dem Rückzug der Gletscher der letzten Eiszeit wurde das Engelbergertal bis auf die Höhe des heutigen Terrains mit Lockergesteinen aufgefüllt. Vor allem die Delta- und die darüberliegenden Flussablagerungen bestehen weitgehend aus kiesig-sandigen Sedimenten und bilden aufgrund ihrer guten Durchlässigkeit nutzbare Grundwasserleiter.
Durch Bautätigkeiten im Untergrund (Einbau von Untergeschossen, Pfählungen usw.) kann das Grundwasser insbesondere in Gebieten mit geringen Flurabständen empfindlich gestört werden. Fliesspfade können eingeschränkt, teilweise sogar ganz abgeschnitten, werden. Zudem wird dem Grundwasser durch Einbauten nötiger Platz weggenommen.

Gesetzliche Ausgangslage, Bewilligungspflicht
Das Speichervolumen und der Durchfluss nutzbarer Grundwasservorkommen dürfen durch Einbauten wie Untergeschosse, Pfähle, Baugrubenabschlüsse usw. nicht wesentlich und dauernd verringert werden (Art. 43 Abs. 4 GSchG). Im Gewässerschutzbereich Au dürfen deshalb keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen (Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV). In der Regel sind Beeinträchtigungen zu kompensieren. Das Amt für Umwelt kann in einer in einer gewässerschutrechtlichen Bewilligung Ausnahmen zulassen, sofern die Grundwasserverhältnisse nicht negativ beeinträchtigt und die Durchflusskapazität sowie das Speichervolumen gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10% vermindert werden.  Die 10% beziehen sich dabei nicht auf den gesamten Querschnitt des Grundwasserleiters, sondern auf den Durchflussquerschnitt unter dem eintauchenden Gebäudekörper. Ist aufgrund der Grundwasserverhältnisse keine Ausnahme möglich oder sind die 10% überschritten, müssen entweder das Bauvorhaben angepasst oder Ersatzmassnahmen getroffen werden.
In Nidwalden ist das Amt für Umwelt für Bewilligungen bezüglich Bauten im Grundwasser zuständig.

Grundwasserschutzzonen und -areale
Für Bauten und Anlagen innerhalb von Grundwasserschutzzonen und –arealen ist in jedem Fall eine Bewilligung des Amtes für Umwelt erforderlich – auch wenn die Einbauten über dem mittleren Grundwasserspiegel liegen.

Unbedenklichkeitsnachweis
Falls Einbauten unter den mittleren Grundwasserspiegel erstellt werden, hat im Rahmen des Baugesuches durch einen mit den Verhältnissen vertrauten Hydrogeologen der Nachweis zur Einhaltung der oben genannten Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung erbracht zu werden. Bei der Erarbeitung des Unbedenklichkeitsnachweises ist das Merkblatt "Bauten im Grundwasser" zu berücksichtigen.

Das Merkblatt „Bewilligungsverfahren für Bauten im Grundwasser“ zeigt veranschaulichende Fallbeispiele, ob ein Unbedenklichkeitsnachweis erforderlich ist oder nicht. Zudem enthält es weitere Informationen zum Thema Bauen im Grundwasser.

Grundwasserstände
Informationen zu den Grundwasserspiegeln finden Sie in der Grundwasserkarte Nidwalden (im Themenbaum Haken bei 'GGW Grundwasserverhältnisse' setzen).

Themenbezogene Links:

Bohrungen                                                                                                                                                 
Grundwasserstände                                                                               
Planerischer Grundwasserschutz


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Grundwasserkarte Nidwalden (im Themenbaum Hacken bei 'GGW Grundwasserverhältnisse' setzen)  
Gewässerschutzkarte Nidwalden (im Themenbaum Hacken bei 'GGW Gewässerschutzbereiche' setzen)  
Wegleitung Grundwasserschutz, Bundesamt für Umwelt (BAFU)  

Zugehörige Objekte

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