Teilrevision des Gesundheitsgesetzes

22. April 2015
Im Rahmen einer Teilrevision sollen grössere Anpassungen am kantonalen
Gesundheitsgesetz vorgenommen werden. Der Regierungsrat hat die Vorlage
zu Handen der externen Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert
bis zum 24. Juli 2015.

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