Revidiertes Stipendiengesetz erhält breite Akzeptanz

28. Mai 2019

Die Ausbildungsbeiträge an Studierende sollen sich im Kanton Nidwalden künftig nach den Vorgaben des schweizerischen Stipendienkonkordats richten. Die Vorlage ist in der Vernehmlassung durchwegs auf Zustimmung gestossen.

Mitte Januar hat der Regierungsrat das revidierte Stipendiengesetz bei den politischen Parteien, den Gemeinden und weiteren interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision drängt sich auf angesichts der Entwicklungen in der Bildungslandschaft, aber auch auf gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und sozialer Ebene seit Bestehen der inzwischen fast 20-jährigen Gesetzgebung. In erster Linie geht es darum, die Nidwaldner Vorgaben an das Stipendienkonkordat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anzupassen, das seit 2013 in Kraft ist. Die zentralen Revisionspunkte betreffen insbesondere das Berechnungssystem, die Kriterien für die Ausrichtung von Darlehen sowie die formale Ausgestaltung der Gesetzgebung. So wird das heutige Punktesystem für Stipendien durch ein Fehlbetragssystem abgelöst. Bei diesem werden die Kosten der Ausbildung den finanziellen Mitteln der Studierenden und deren Eltern gegenübergestellt. Dieses Modell wird heute in praktisch allen Kantonen angewendet.

Der Regierungsrat nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Vorlage in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen ist. Dies gilt insbesondere für die Orientierung am EDK-Konkordat und an den Nachbarkantonen sowie die maximal auszurichtenden Beiträge von 12'000 Franken (Ausbildungen auf Sekundarstufe II) beziehungsweise 16'000 Franken (Ausbildungen auf der Tertiärstufe) pro Person. Das revidierte Stipendiengesetz wird voraussichtlich nach den Sommerferien im Landrat beraten und soll auf Anfang des kommenden Jahres in Kraft gesetzt werden.

In Nidwalden schwankte in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Beitragsgesuche zwischen 230 und 340, wobei jeweils rund zwei Drittel der Antragssteller Beiträge erhielten. Dem Kanton entstanden so jährliche Ausgaben zwischen 777'000 Franken und 1 Millionen. Die Stipendienbeträge sind mittlerweile rückläufig, seit 2012 hat der Aufwand um rund 20 Prozent abgenommen. Mit der revidierten Gesetzgebung werden nun die seit 2001 aufgelaufenen gut 7 Prozent Teuerung ausgeglichen. Angesichts gewisser Unsicherheiten, die sich mit dem Systemwechsel bei den Ausbildungsbeiträgen ergeben, sowie der Schwankungen im letzten Jahrzehnt, ist es trotz breit angelegter Musterberechnungen nur bedingt möglich, die finanziellen Auswirkungen genau vorauszusagen. Der Regierungsrat will daher rund drei Jahre nach Inkraftsetzung des neuen Stipendiengesetzes eine Evaluation und allfällige Korrekturen bei den entscheidenden Parametern vornehmen.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Stipendiengesetz Download 0 Medienmitteilung Stipendiengesetz