Verfahrensablauf "Benützung Seegebiet mit Baubewilligung"

Der Ablauf des Verfahrens ist insbesondere davon abhängig, ob für die Gewässernutzung baubewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt oder geändert werden müssen oder keine solchen nötig sind bzw. diese bereits bestehen. Das Verfahren für den ersten Fall, welcher insbesondere bei Neuanlagen zum Tragen kommt, ist hier dargestellt. 

Informationen

Datum
1. November 2020
Herausgeber/-in
Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Autor/-in
Landwirtschafts- und Umweltdirektion

Dokumente

Name
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