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Notfallpläne

Notfallpläne 

Der Regierungsrat hat der Koordinationsstelle Notorganisation den Auftrag erteilt, einen Kataster für die gefährlichsten Risiken zu erstellen. Bei der Gruppierung der Gefahren wurde die aktuelle Einteilung aus dem Katalog möglicher Gefährdungen des BABS übernommen. Die Risiken wurden in die Bereiche Natur-, Technik- und zivilisationsbedingte Gefahren unterteilt und sind nach Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadenmass bewertet worden. Der Risikokataster wird durch den Regierungsrat genehmigt und dient als Grundlage für das Erstellen von Notfallplänen. 

Die Notfallplanung hat primär folgende Zwecke:

  1. Integrale Erfassung der tatsächlichen Risiken und Gefahren mit allen beteiligten Akteuren der Prävention und Intervention.
  2. Alarmierungs- und Führungsfähigkeit unter Zeitdruck beim Erkennen der Gefahren markant erhöhen.
  3. Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Rahmen der Intervention in der Akutphase der Ereignisse.
  4. Erkennen von allfälligen Alternativ- und Paralellereignissen.
  5. Nachhaltige Verfügbarkeit der Kenntnisse über die bekannten Gefahrenprozesse und den daraus abgeleiteten Alarmierungs- und Interventionsmassnahmen über längere Zeiträume.
  6. Benutzung der Notfallplanungsgrundlagen als Grundlage für die szenarienbezogene, ernstfallnahe Schulung der Stäbe, Kader und Einsatzleiter.
Name
NW-#640460-v1-Nadine_Arnold_Riskat_2020 (PDF, 2.12 MB) Download 0 NW-#640460-v1-Nadine_Arnold_Riskat_2020