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Kantonaler Führungsstab
Kantonaler Führungsstab KFS
Der kantonale Führungsstab wird vom Regierungsrat in besonderen und ausserordentlichen Lagen eingesetzt. Er ist das Führungsinstrument des Regierungsrats. Er berät den Regierungsrat und setzt dessen Entscheide um, unterstützt die Gemeindeführungsstäbe und koordiniert die kommunalen, kantonalen und die Einsatzmittel des Bundes. Der Kantonale Führungsstab wird durch einer Dreierdelegation des Regierungsrates geführt.
Die Organisationsstruktur des kantonalen Führungsstabes gliedert sich in einen Kern- und in einen Fachstab. Bei Ereignissen wird der Kernstab modulartig mit Teilen des Fachstabes unterstützt.
Der kantonale Führungsstab ist in besonderen und ausserordentlichen Lagen zuständig für:
- die Beratung des Regierungsrates;
- die Ereignisbewältigung;
- die Koordination der ausser- und kantonalen sowie der kommunalen Einsatzmittel;
- die Koordination der Unterstützung durch Einsatzmittel des Bundes, insbesondere der Armee;
- alle weiteren ihm durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben.
Notorganisationsgesetzgebung
Für den Vollzug der kantonalen Notstandsgesetzgebung hat der Regierungsrat gemäss § 23 der Notstandsverordnung die notwendigen Reglemente erlassen. Mit Beschluss Nr. 186 vom 2. März 2004 hat der Regierungsrat ein neues Notorganisationsreglement (inkl. Grundstrukturen und Pflichtenhefte) in Kraft gesetzt. Das Notorganisationsreglement regelt die Vorbereitung und den Einsatz der Notorganisation im Kanton Nidwalden.
Die Notorganisationsgesetzgebung ist zurzeit in Überarbeitung.
Name | Telefon | Kontakt |
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Koordinationsstelle Notorganisation | 041 618 43 00 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Justiz- und Sicherheitsdirektion |